Aiwanger und Glauber: Krisenbedingte Anpassung der Energieversorgung ermöglichen / Unternehmen sollen als Notmaßnahme Erdgas unbürokratisch ersetzen dürfen

MÜNCHEN  Unternehmen soll ermöglicht werden, schnell und möglichst unbürokratisch ihre Energieversorgung von Erdgas auf andere Energieträger umstellen zu dürfen. Der Bund müsse die Voraussetzungen beim Immissionsschutzrecht sicherstellen, fordern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber. Konkret geht es um die Stromerzeugung und um die Option, Erdgas mit Kohle und Öl ersetzen zu können, um Gas einzusparen.

 

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "In der aktuellen Situation hilft uns jeder eingesparte Kubikmeter Erdgas. Es gibt Betriebe, die kurzfristig von Erdgas auf Kohle oder Öl wechseln könnten. Die Bundesregierung muss das ermöglichen und im Hinblick auf das Imissionsschutzrecht Klarheit für die Unternehmen schaffen. Wir brauchen diese Übergangslösung für die Wirtschaft, sofern erneuerbare Energien noch nicht verfügbar sind. Ich habe bereits im Mai Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesumweltministerin Lemke um Unterstützung gebeten. Eine Antwort ist bisher ausgeblieben. " 

 

Umweltminister Thorsten Glauber: "Der Bund muss liefern. Der brutale Krieg in der Ukraine hat alles verändert. Unabhängigkeit von russischem Gas hat oberste Priorität. Gleichzeitig dürfen wir die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährden. Dazu müssen wir sämtliche Energieträger im Blick behalten. Die Betriebe brauchen für die Umstellung auf andere Energieträger Rechtssicherheit – und das schnell. Die Genehmigungsbehörden vor Ort dürfen mit der neuen Flut an Genehmigungsverfahren nicht allein gelassen werden. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung. Der Bund muss im Interesse aller Betriebe die Voraussetzungen für eine schnelle Umstellung auf andere Energieträger schaffen. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien muss nochmals beschleunigt werden."

 

Aiwanger und Glauber verweisen auf die europarechtliche Grundlage für einen so genannten "Fuel-Switch". Artikel 30 Absatz 6 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen sieht explizit vor, dass von den Emissionsgrenzwerten abgewichen werden kann, wenn ein vorrangiges Bedürfnis für die Aufrechterhaltung der Energieversorgung gegeben ist. „Dieser Fall ist längst eingetreten. Wir können nicht länger abwarten.“ bekräftigen Aiwanger und Glauber. 

 

Ansprechpartner:

Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher Wirtschaftsministerium

Dr. Thomas Marzahn, Pressesprecher Umweltministerium


Pressemitteilung-Nr. 297/22
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