Aiwanger: "Coronahilfen für Marktkaufleute und Schausteller werden ausbezahlt"

MÜNCHEN  Heute (27.01.2022) startet die Bewilligung und Auszahlung der Coronahilfen für Marktkaufleute und Schausteller im Rahmen der Bayerischen Sonderhilfe Weihnachtsmärkte. Bisher sind 135 Anträge bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte im Dezember war für viele Marktkaufleute und Schausteller existenzgefährdend. Wir haben deshalb umgehend reagiert und in Rekordzeit ein eigenes Förderprogramm für die Branche aufgelegt. Jetzt wird dieses Geld an die Betroffenen ausbezahlt. Zusammen mit den Überbrückungshilfen können die geschädigten Unternehmerinnen und Unternehmer auf ein starkes Hilfspaket zurückgreifen. Jetzt müssen wir den Blick nach vorne richten und die Bedingungen schaffen, damit Schausteller und Marktkaufleute wieder ihre Arbeit hochfahren können."

 

Seit dem 23. Dezember 2021 können betroffene Unternehmen die Sonderhilfe beantragen. Marktkaufleute und Schausteller können für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 einen Unternehmerlohn von monatlich bis zu 1.500 Euro erhalten. Kriterium ist, dass sie aufgrund der coronabedingten, kurzfristigen Absage der Weihnachtsmärkte erhebliche Einbußen hatten. Die Überbrückungshilfen des Bundes können zusätzlich beantragt werden. 

 

Antragsberechtigt sind Beschicker von Weihnachts-, Advents- und Jahresmärkten, die in der Zeit zwischen 15. November und 31. Dezember 2021 in Bayern hätten stattfinden sollen. Anträge können noch bis 31.03.2022 durch einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) elektronisch über das länderübergreifende Antragsportal der Härtefallhilfe (www.haertefallhilfen.de) gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt durch die IHK für München und Oberbayern.

 

Informationen zur Antragstellung und Konditionen der Bayerischen Sonderhilfe Weihnachtsmärkte finden sich auf unserer Webseite unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderhilfe-weihnachtsmaerkte. Für weitere Fragen ist auch eine telefonische Hotline eingerichtet unter 089 57905030 (werktags 8 – 18 Uhr).

 

Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 28/22
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