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Aiwanger: "Rekordanträge - allein im ersten Halbjahr 2025 wurden 743 neue Windräder beantragt!"

MÜNCHEN  Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger präsentiert die Halbjahreszahlen für den Ausbau der Windenergie in Bayern: "In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 743 neue Windenergieanlagen beantragt - doppelt so viele wie für die gesamten Jahre 2022, 2023 und 2024 zusammen. Bis Ende Juni wurden mit 96 mehr Anlagen genehmigt als im gesamten letzten Jahr. Die Öffnung der 10h-Regel und unsere Beratung wirken." Darüber hinaus sind zehn Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 52,7 Megawatt in Betrieb gegangen.

 

„Die Zahlen zeigen: Unsere Maßnahmen wirken. Ich danke besonders auch den Kommunen und Regionalen Planungsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit. Auch unsere Windkümmerer und die Regierungen leisten hervorragende Arbeit und der Windkraftausbau in den Bayerischen Staatsforsten ist zu einem Erfolgsmodell geworden“, sagt Aiwanger. „Wir müssen bei der Umsetzung des Windkraftausbaus aber auch Sorgen der Anwohner ernst nehmen und mit Vernunft vorgehen. Unser geplantes Beteiligungsgesetz für die Kommunen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom erhöht weiter die Akzeptanz. Das ergibt jährlich etwa 30.000 Euro je Windrad. Ein Windrad liefert rechnerisch Strom für rund 10.000 Bürger. Der Windkraftausbau bringt viele Aufträge für die regionale Bauwirtschaft und das Handwerk. Die nächste Herausforderung ist jetzt die Aufnahme des Stroms durch die Kunden, Netze und Speicher. Hier sind wir schon seit längerem in intensiven Arbeitsgesprächen.“ 

 

Aiwanger warnt jedoch davor, jetzt nachzulassen: "Die hervorragenden Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir den Ausbau der Windenergie weiterhin vorantreiben müssen." Der positive Trend im Juni wird teilweise von einem Vorzieheffekt verstärkt. Durch das Auslaufen der Erleichterungen bei Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) haben viele Projektierer ihre Antragstellung vorgezogen. Für eine Anschlussregelung ist mittlerweile gesorgt: Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 einer Gesetzesnovelle zugestimmt, die Erleichterungen für sogenannte Beschleunigungsgebiete für den Windenergieausbau vorsieht.

 

Der Minister betont die Bedeutung verlässlicher Grundlagen der Bundespolitik in Bezug auf die Flächenziele und das Referenzertragsmodell: "Planungssicherheit ist unverzichtbar. Der Bund darf jetzt bei der angekündigten Evaluierung der Erneuerbaren keine Fehler machen und Sand ins Getriebe bringen. Am besten jetzt gar nichts tun, wenn’s läuft! Die regionale Verteilung beim Ausbau Erneuerbarer Energien ist von immenser Bedeutung - für die Stabilität der Netze, aber auch für die regionale Wertschöpfung. Auch unsere Regionalen Planungsverbände brauchen die Rechtssicherheit. Die 1,8 Prozent Vorrangflächen für Bayern 2032 dürfen jetzt nicht mehr in Frage gestellt werden, wir sind mitten in der Planung. Außerdem sehen wir, dass der Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen zunimmt und die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte unter Druck steht. Deshalb appelliere ich an den Bund, an den Flächenzielen bis 2032 und am Referenzertragsmodell festzuhalten."

 

Weitere Informationen zum Ausbau der Windenergie in Bayern:

 

Anträge
202218
202364
2024281
2025 (Stand: 30.06.25)743

 

Genehmigungen
20228
202317
202493
2025 (Stand: 30.06.25)96

 

Inbetriebnahmen
202214
20237
20249
2025 (Stand: 30.06.25)10

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 330/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München