Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte („Schwarzwildprämie“)
Informationen zur Beantragung der „Schwarzwildprämie“ sind auf der Website des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu finden.
Die Reduktion der Schwarzwildbestände ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen. Die Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild. Das Anreizprogramm wird auch für das Jagdjahr 2024/2025 (1. April 2024 bis 31. März 2025) fortgesetzt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), eine nachgeordnete Behörde des StMUV, führt das Antrags- und Auszahlungsverfahren als staatliche Abrechnungsstelle durch.
Die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine beträgt 70 Euro pro Tier.
Für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet. Die erhöhte Aufwandsentschädigung gilt in den folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:
| Regierungsbezirk | Landkreise und kreisfreie Städte |
|---|---|
| Oberfranken | Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof |
| Unterfranken | Rhön-Grabfeld, Haßberge |
| Oberpfalz | Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz |
| Niederbayern | Regen, Freyung-Grafenau |
Zusätzlich erhalten Jäger in den nachgenannten, zu Hessen grenznahen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ab dem Stichtag 25. Juli 2024 für das Jagdjahr 2024/2025 die erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro je erlegtem Stück Schwarzwild:
Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg und Bad Kissingen sowie die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Würzburg
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