Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaftsförderung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen.
Soweit bei den nachfolgend aufgeführten Sonderprogrammen nicht anderes festgelegt, gelten für die Investitionsvorhaben folgende Mindestinvestitionsgrenzen:
- Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro; - Gewerbliche Tourismusförderung:
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Verfassungsrechtlich in Art 91a Grundgesetz verankert, haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Förderleistungen kommen in erster Linie in den C-Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zum Einsatz. Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen, der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und von der EU genehmigt wurde, geregelt.
Am 1. Januar 2023 ist ein neuer GRW-Koordinierungsrahmen in Kraft getreten. Während der Übergangsfrist in 2023 ist eine Bewilligung sowohl auf Basis des GRW-Koordinierungsrahmens 2022 und 2023 möglich, wobei die für den Zuwendungsempfänger günstigere Regelung Anwendung findet. Die Sachgebiete 20 der Bezirksregierungen stehen für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Das Antragsformular 2022 ist bei Investitionsvorhaben die auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen abzielen und geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt) zu verwenden. Eine zentrale Fördervoraussetzung ist, dass der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung die durchschnittlich verdienten Abschreibungen (AfA) der letzten drei Jahre – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um mindestens 50 Prozent übersteigt oder die Zahl der bei Antragstellung in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze (DAP) um mindestens 10 Prozent erhöht wird.
Das Antragsformular 2023 ist für forschungsstarke Unternehmen, bei energieeffizienten bzw. emissionsreduzierenden Betriebsstäten sowie bei besonderen Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (besondere Umweltschutzeffekte, besondere Energieeffizienzeffekte, Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen) zu verwenden.
Hier finden Erleichterungen bezüglich Investitionsvolumen (AfA 1,25-fache) und Arbeitsplatzziel Anwendung (5 Prozent DAP) Anwendung. Außerdem gelten für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze bei Transformationsvorhaben.
Zu beachten ist, dass bei einigen wirtschaftlichen Tätigkeiten zusätzlich entweder eine Tarifbindung bzw. tarifgleiche Entlohnung oder der Anstieg der Bruttolohnsumme um 3,5 Prozent im Überwachungszeitraum erforderlich ist.
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft (Fassung vom 1. Januar 2022)Bitte im Adobe Acrobat Reader öffnen. Beim Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.235 KBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft (Fassung vom 1. Januar 2023)Bitte im Adobe Acrobat Reader öffnen. Beim Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.589 KBpdf
Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
- Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF)gültig seit 30. Juni 2021180 KBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft (Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)Vordruck Nr. 90 IH/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1 MBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche TourismuswirtschaftVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Ab sofort können bei der Regierung von Schwaben BRF-Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn der Investitionsort der Maßnahme im Regierungsbezirk Schwaben liegt und Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind.
Vor Online-Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Schwaben (Sachgebiet 20) geführt werden.
Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie). Im Übrigen wird hinsichtlich der OZG-konformen Antragstellung auf § 8 Abs. 6 S. 2 OZG verwiesen.
Zur Online-Antragstellung und Authentifizierung über bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto
Sie können sich über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Es erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Online-Formular. Hier finden Sie weitere Informationen zum ELSTER-Unternehmenskonto.
Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.
Mit dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben besonders Transformations- und Digitalisierungsprojekte in den Unternehmen verstärkt umgesetzt werden.
Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.
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Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Aktuell können im Rahmen dieses Sonderprogramms geeignete Vorhaben in ganz Bayern, das heißt auch im Großraum München, gefördert werden. Die bisherige Fokussierung auf das EFRE-Schwerpunktgebiet ist unter der Umsetzung von REACT-EU entfallen:
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Mit der PremiumOffensive sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne IuK-Technologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche).
Der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ("RmbH") 200.000 Euro, im sonstigen Fördergebiet 500.000 Euro.
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Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent; in den C-Gebieten entlang der bayerisch-tschechischen Grenze in Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz bis zu 45 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
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Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
- FörderantragVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Weitere Informationen
Touristische Infrastrukturförderung
Auf der Seite Tourismusförderung erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen das Bayerische Wirtschaftsministerium neben der bayerischen Regionalförderung die Investitionsbemühungen der gewerblichen (Tourismus-)Wirtschaft unterstützt und die kommunale Tourismusinfrastruktur in den bayerischen Heilbädern, Kur- und Fremdenverkehrsorten sowie die Attraktivität bestehender Seilbahnen stärkt.
Transparenz
Die Datenschutzhinweise zur Regionalförderung finden Sie hier.
UUm die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über gewährten Einzelbeihilfen mit einem Fördervolumen von über 500.000 Euro zu veröffentlichen (Art. 9 Abs. 1 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).
Diese Übersicht ist über eine Plattform der Europäischen Kommission abrufbar.
Für die im Rahmen der BRF geförderten Vorhaben ist unter „Nummer der Beihilfesache“ die Kennzeichnung SA.39257 (für Vorhaben vor 31.12.2018), SA.51198 (für Vorhaben ab 01.01.2019 bis 30.06.2021) bzw. SA.103212 (für Vorhaben ab 30.06.2021) einzugeben, für im Rahmen der GRW geförderte Vorhaben die Kennzeichnung SA.46337 (für Vorhaben vor 25.08.2017) bzw. SA.49191 (für Vorhaben ab 25.08.2017 bis 16.09.2018) oder SA.52163 (für Vorhaben ab 17.09.2018 bis 31.12.2019) oder SA.56289 (für Vorhaben ab 01.01.2020 bis 13.07.2020) oder SA.58281 (für Vorhaben ab 13.07.2020 bis 01.03.2021) oder SA.62390 (für Vorhaben ab 01.03.2021 bis 01.01.2022) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2022 bis 31.12.2022) oder SA.105973 (für Vorhaben ab 01.01.2023).
Fördererfolge
Die gezielte Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium mit Mitteln des Bundes, der Europäischen Union und gerade des Freistaats Bayern unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor allem in strukturschwächeren Regionen erfolgreich bei Ihren Anstrengungen, durch Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.
Die nachstehende Darstellung visualisiert den Fördererfolg des Jahres 2022, bzw. der letzten fünf und zehn Jahre. Sie können in die Karte hineinzoomen oder im obenstehenden Feld ein Gebiet auswählen.
Jahre | Anzahl |
---|---|
10 Jahre | 28.415 |
5 Jahre | 11.690 |
1 Jahr | 1.369 |