Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen müssen nicht nur zollrechtliche Vorgaben, sondern auch exportkontrollrechtliche Bestimmungen beachten. Verstöße gegen Genehmigungspflichten oder Embargos können zu erheblichen Sanktionen führen – auch außerhalb des Rüstungsbereichs. Besonders relevant sind sogenannte Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Ob eine Ausfuhr erlaubt, genehmigungspflichtig oder verboten ist, hängt u. a. von Art und Ziel der Lieferung sowie den beteiligten Akteuren ab.
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim
Veranstaltungsort: Online
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