Vergabevorschriften von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Vorschriften
Das Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist im Wesentlichen in folgenden Vorschriften geregelt. Die aktuellen Höhen der EU-Schwellenwerte finden Sie unter Aktuelle Informationen:
1. Aufträge ab dem Erreichen der EU-Schwellenwerte
Die wesentlichen Regelungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen sind im Vierten Teil des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten.
Das Gesetz wird durch Rechtsverordnungen für die unterschiedlichen Bereiche der Auftragsvergaben ergänzt. Diese sind in einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) zusammengefasst:
- Für den „klassischen Bereich“ gilt die Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1
- Für den „Sektorenbereich“ sind die Verfahrensvorschriften in der Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2 zusammengefasst. Sie gilt für Auftraggeber nach § 100 GWB bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.
- Für den neu geregelten „Konzessionsbereich“ enthält die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3 umfassende Bestimmungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
- Erstmals wird eine „Statistik“ über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt. Die Regelungen hierzu sind in der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4 enthalten.
- Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sind in Artikel 6 niedergeschrieben.
Für Aufträge im „Baubereich“ sind die Regelungen in Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 der VgV und Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen n.F. (PDF auf externem Server) anzuwenden.
2. Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das Vergaberecht anzuwenden, wenn ein Auftraggeber insbesondere haushalts- oder zuwendungsrechtlich hierzu verpflichtet ist.
Vergabestellen des Freistaates Bayern sind nach Art. 55 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Gemäß Art. 55 Abs. 2 BayHO ist dabei nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Insoweit gelten insbesondere folgende Verwaltungsvorschriften:
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2020 zur Einführung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (PDF auf externem Server))
Bayerische Kommunen sind nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) ebenfalls verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Auch hierbei sind nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik bzw. § 30 Abs. 2 KommHV-Doppik bestimmte Vergabegrundsätze anzuwenden. Diesbezüglich sind insbesondere folgende Verwaltungsvorschriften zu beachten:
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 31. Juli 2018 zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (PDF auf externem Server).
Um nach Art. 44 Abs. 1 BayHO eine zweckentsprechende Verwendung seiner Zuwendungen sicherzustellen, macht der Freistaat Bayern zudem bestimmte Allgemeine Nebenbestimmungen zum Gegenstand des Zuwendungsbescheids beziehungsweise des Zuwendungsvertrags, in denen dem Zuwendungsempfänger unter anderem die Beachtung von Vergabevorschriften zur Auflage gemacht wird für den Fall, dass er seinerseits Aufträge vergibt.
Bei der Vergabe eines Auftrags, dessen Volumen die europäischen Schwellenwerte nicht erreicht, gelten nach Maßgabe der zuwendungsrechtlichen Bindung des Zuwendungsempfängers folgende Regelungen:
- Die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (PDF auf externem Server) für Lieferaufträge und gewerblichen Dienstleistungsaufträge.
Online-Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Elektronische Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen bayerischer Behörden werden über die folgende Plattform durchgeführt:
EU-Standardformulare für Bekanntmachungen
Das Informationssystem für die Europäische öffentliche Auftragsvergabe SIMAP verschafft Zugang zu den wichtigsten Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe in Europa und stellt die Standardformulare für die elektronische Veröffentlichung von Aufträgen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte im Amtsblatt der EU zur Verfügung.
Gemeinsames Vokabular für das öffentliche Auftragswesen
Das Common Procurement Vocabulary (CPV) dient der einheitlichen Beschreibung des Gegenstandes öffentlicher Aufträge, die den EU-Schwellenwert erreichen.
Verordnung (EG) Nr. 213/2008 vom 28. November 2007 (PDF auf externem Server)
Publikationen
Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte

05.12.2018 Wirtschaft & Standort
Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern
Dieser Leitfaden informiert über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern.
Stand: Dezember 2018
Das wirtschaftlichste Angebot

11.07.2019 Wirtschaft & Standort
Das wirtschaftlichste Angebot
Der vorliegende Leitfaden soll öffentlichen Auftraggebern einen Überblick über ihre Möglichkeiten und Spielräume bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots geben.
Stand: Juli 2019
Vorschriften
Eine Übersicht der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Planungsaufträge wird auf den Seiten des Bayerischen Bauministeirums bereitgestellt.
Links
Kompass Nachhaltigkeit
Hilfestellung bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen und privaten Beschaffung bietet der Kompass Nachhaltigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Das zentrale Internetportal für die nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber. Bei der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung finden Sie Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner und weitere wichtige Informationen.
forum vergabe e.V.
Das forum vergabe e.V. versteht sich als unabhängige Plattform für den Informations- und Meinungsaustausch zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens
bund.de - Verwaltung online
Bekanntmachungen in Internetportalen über zu vergebende Aufträge können zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden.
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. steht als Anlaufstelle für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens im Liefer- und Dienstleistungsbereich zur Verfügung.
Bayerisches Behördennetz
Teilnehmer des Bayerischen Behördennetzes finden dort weitere Informationen, u.a. zu den Rahmenverträgen für den Freistaat Bayern und Einkaufsbedingungen für den IT-Bereich.