Aktuelle Informationen
Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen ab 1. Januar 2021
Folgende wesentliche Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) gelten für staatliche Auftraggeber:
Als Reaktion auf die fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Staatsregierung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die zuletzt bis 31. Dezember 2020 befristete Erhöhung folgender Wertgrenzen bis 31. Dezember 2021 verlängert (Nummer 1.9 VVöA):
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung)
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe sind unterhalb der EU Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig.
Die konsolidierte Fassung der VVöA ist hier zu finden.
Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen ab 30. Juni 2020
Folgende wesentliche Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) sind für staatliche Auftraggeber am 30. Juni 2020 in Kraft getreten:
1. Als Reaktion auf die fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Staatsregierung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die - zunächst bis 30. Juni 2020 befristete - Erhöhung folgender Wertgrenzen bis 31. Dezember 2020 verlängert (Nummer 1.9 VVöA):
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung)
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe sind unterhalb der EU Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig.
2. Außerdem wurden für die Vergabe freiberuflicher Leistungen folgende dauerhafte Wertgrenzen neu eingeführt (Nr. 1.8 VVöA):
- Direktauftrag bis 10.000 Euro
- Vereinfachte Vergabe bis 50.000 Euro; bis zu dieser Wertgrenze können freiberufliche Leistungen künftig mit grundsätzlich nur einem Angebot eines geeigneten Bewerbers vergeben werden. Hierbei gelten folgende Anforderungen: Bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ist die ortsübliche Vergütung zugrunde zu legen. Sofern das eingeholte Angebot den Wert von 50.000 Euro übersteigt oder um mehr als 20 Prozent über dem geschätzten Auftragswert liegt, sind mindestens zwei weitere geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern und der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
3. Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Vorgabe einer Verpflichtungsklausel zur Einhaltung des Gebots gleichen Entgelts für Frauen und Männer und weiterer Mindestarbeitsbedingungen sowie die bessere Berücksichtigung von Start-ups und anderen Existenzgründungen im Vergabeverfahren.
Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Als Reaktion auf die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die bayerische Wirtschaft und auf den Bedarf an schneller und effizienter Beschaffung hat die Staatsregierung die Wertgrenzen für Vergaben im Unterschwellenbereich für staatliche Auftraggeber deutlich erhöht.
Die Änderungen treten mit Bekanntmachung der neuen Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) am 26. März 2020 in Kraft (BayMBl. 2020 Nr. 155). Sie finden die VVöA unter folgendem Link:
2020 Nr. 155 Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - PDF-Fassung (PDF auf externem Server)
1. Dauerhafte Erhöhung von Wertgrenzen
Als erste Maßnahme werden die Wertgrenzen im Unterschwellenvergaberecht für staatliche Auftraggeber dauerhaft erhöht.
Bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber nach der Unterschwellenvergabeordnung ( UVgO ) gelten folgende neuen Wertgrenzen (neue Wertgrenzen in Fettdruck, bisherige Wertgrenzen in Klammern):
Direktauftrag | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb |
5.000 Euro (1.000 Euro) | 100.000 Euro (50.000 Euro) | 100.000 Euro (bislang keine Wertgrenze) |
Die Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen durch staatliche Auftraggeber gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) werden wie folgt festgelegt (neue Wertgrenzen in Fettdruck, bisherige Wertgrenzen in Klammern):
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb |
10.000 Euro (3.000 Euro) | 100.000 Euro (50.000 Euro) | 1.000.000 Euro (bislang keine Wertgrenze) |
2. Vorübergehende weitergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen
Darüber hinaus wird die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber nach UVgO zur akuten Krisenbewältigung befristet bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 durch folgende Regelungen noch weiter erleichtert:
- In der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) dürfen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro netto ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag gem. § 14 UVgO durchgeführt werden, und
- sämtliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes in Höhe von 214.000 Euro dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
3. Weitere langfristige Erleichterung bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber nach UVgO kann künftig die elektronische Kommunikation im Falle der Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb einschließlich Angebotsabgabe und Zuschlag per einfacher E-Mail erfolgen.
Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Dringlichkeitsvergaben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversordnung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung häufig innerhalb extrem kurzer Fristen beschafft werden. Mit dem nachfolgenden Rundschreiben stellt das BMWi noch einmal die im Vergaberecht gebotenen Möglichkeiten umfassend dar und weist auch auf die Möglichkeit von Dringlichkeitsvergaben hin.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen.
Rundschreiben des BMWi vom 19. März 2020 (PDF auf externem Server)
Neue EU-Schwellenwerte für EU-weite Vergaben ab 1. Januar 2020
Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren neu festgesetzt.
Ab 1. Januar 2020 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte:
Auftragsart | Schwellenwerte | EU-Richtlinie |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge für oberste, obere Bundesbehörden und vergleichbare Bundeseinrichtungen | 139.000 Euro | (EU) 2017/2365 zu 2014/24/EU |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber | 214.000 Euro | (EU) 2017/2365 zu 2014/24/EU |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern | 428.000 Euro | (EU) 2017/2364 zu 2014/25/EU |
Bauaufträge | 5.350.000 Euro | (EU) 2017/2365 zu 2014/24/EU |
Konzessionen | 5.350.000 Euro | (EU) 2017/2366 zu 2014/23/EU |
Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 428.000 Euro | (EU) 2017/2367 zu 2009/81/EG |
Soziale und andere besondere Dienstleistungsaufträge | 750.000 Euro | 2014/24/EU |
Aufgrund der inzwischen im deutschen Recht bestehenden dynamischen Verweisungen gelten diese Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland unmittelbar. Eine gesonderte Umsetzung ist nicht erforderlich.
Vorschriften
Eine Übersicht der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Planungsaufträge wird auf den Seiten des Bayerischen Bauministeirums bereitgestellt.
Links
Kompass Nachhaltigkeit
Hilfestellung bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen und privaten Beschaffung bietet der Kompass Nachhaltigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Das zentrale Internetportal für die nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber. Bei der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung finden Sie Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner und weitere wichtige Informationen.
forum vergabe e.V.
Das forum vergabe e.V. versteht sich als unabhängige Plattform für den Informations- und Meinungsaustausch zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens
bund.de - Verwaltung online
Bekanntmachungen in Internetportalen über zu vergebende Aufträge können zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden.
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. steht als Anlaufstelle für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens im Liefer- und Dienstleistungsbereich zur Verfügung.
Bayerisches Behördennetz
Teilnehmer des Bayerischen Behördennetzes finden dort weitere Informationen, u.a. zu den Rahmenverträgen für den Freistaat Bayern und Einkaufsbedingungen für den IT-Bereich.