Überbrückungshilfe Corona

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.

Servicehotline und E-Mail-Beratung

Über den gesamten Zeitraum der Corona-Pandemie gab es für Soloselbständige und Unternehmen zahlreiche Hilfsprogramme. Häufig ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Endabrechnung erforderlich. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner.

Soforthilfe Corona: Erreichbarkeit der Servicehotline werktags, zwischen 9-11 und 13-15 Uhr, unter 089 57907066 sowie per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Neustarthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe): Erreichbarkeit der Servicehotline Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr sowie Freitag von 8-16 Uhr, unter 089 51161111 sowie per E-Mail an wirtschaftshilfen[at]muenchen.ihk[dot]de.

Soloselbständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe: Über die Kontaktmöglichkeiten informiert das StMWK.

Die Überbrückungshilfe umfasst mehrere Phasen:

  • Die Überbrückungshilfe I lief von Juni bis August 2020. Die Antragsfrist endete am 9. Oktober 2020. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier
  • Die Überbrückungshilfe II lief von September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase konnten bis 31. März 2021 gestellt werden. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III lief von November 2020 bis Juni 2021. Anträge konnten bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021. Anträge können bis 31. März 2022 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe IV (einschließlich der Neustarthilfe) umfasst nach der derzeitigen Regelung den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.

Download

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.

Anträge für die Überbrückungshilfe können nur hier online gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg helfen Ihnen gerne, einen Steuerberater mit freien Kapazitäten in Ihrer Nähe zu finden. Bei entsprechender Antragsberechtigung, werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet.

Soloselbständige können die Neustarthilfe im Rahmen der Über­brückungs­hilfe III auch direkt ohne prüfenden Dritten beantragen. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

Bayerisches Wirtschaftsministerium
Hotline der IHK für München und Oberbayern

Corona-Härtefallhilfe für Schweinehalter

Überbrückungshilfe IV

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.

Die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige umfasst die Fördermonate Januar 2022 bis Juni 2022. Bei der Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar 2022 wurde die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 beschlossen.

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.

Anträge für die Überbrückungshilfe können nur hier online gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg helfen Ihnen gerne, einen Steuerberater mit freien Kapazitäten in Ihrer Nähe zu finden. Bei entsprechender Antragsberechtigung werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet.

Soloselbständige können die Neustarthilfe 2022 auch direkt ohne prüfenden Dritten beantragen. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

Unternehmen und Selbständige, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in der Überbrückungshilfe nicht berücksichtigt sind, grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt werden. Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde entsprechend dem Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert.

Bitte lesen Sie sich unbedingt die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Antragstellung (FAQ) durch, bevor Sie den Antrag stellen.

Es gelten folgende Konditionen:

Konditionen der Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe für Soloselbständige umfasst die Fördermonate Juli 2021 bis Dezember 2021.

Von Januar bis März 2022 wird das Förderprogramm (inklusive Neustarthilfe) als Überbrückungshilfe IV weitergeführt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.

Anträge für die Überbrückungshilfe können nur hier online gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg helfen Ihnen gerne, einen Steuerberater mit freien Kapazitäten in Ihrer Nähe zu finden. Bei entsprechender Antragsberechtigung werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet.

Soloselbständige können die Neustarthilfe im Rahmen der Über­brückungs­hilfe III Plus auch direkt ohne prüfenden Dritten beantragen. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

Unternehmen und Selbständigen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt werden.

Bitte lesen Sie sich unbedingt die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Antragstellung (FAQ) durch, bevor Sie den Antrag stellen.

Es gelten folgende Konditionen:

Konditionen der Überbrückungshilfe III Plus