Öffentliches Auftragswesen
Das Vergaberecht, das auch als öffentliches Auftrags- oder Beschaffungswesen bezeichnet wird, umfasst alle Regeln und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen beachten müssen, wenn sie Güter und Leistungen einkaufen. Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf der Behörden, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dahinter steht die sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Beschaffungsmärkte durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle interessierten Unternehmen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie ist das Grundsatzministerium der Bayerischen Staatsregierung für das öffentliche Auftragswesen, soweit nicht im Zusammenhang mit dem Bauwesen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verantwortlich ist. Zu unseren Aufgaben gehören die Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene und die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei vergaberechtlichen Grundsatzfragen. Wir koordinieren zudem die jährlichen statistischen Meldungen über vergebene Aufträge und kümmern uns um die Beteiligung bayerischer Unternehmen an NATO-Infrastruktur-Aufträgen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Grundzüge der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Hierzu stellen wir Ihnen aktuelle Informationen, einschlägige Vorschriften und Formblätter zur Verfügung. Einen raschen Überblick können Ihnen die von uns herausgegebenen Leitfäden sowie das gemeinsam vom Bayerischen Innen- und Wirtschaftsministerium angebotene Internetportal vergabeinfo.bayern.de vermitteln.