Aiwanger: "Tragfähige und vernünftige Lösung bei Betriebsschließungsversicherungen"

MÜNCHEN   Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

 

Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet:

 

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • DEHOGA Bayern
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
  • Versicherungskammer Bayern
  • Allianz
  • Die Haftpflichtkasse VVaG

 

Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel- und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden."

 

Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.

 

Bei den Zahlungen der Versicherer auf Basis der vom Ministerium vermittelten Initiative handelt es sich um einen freiwilligen Beitrag der Versicherungswirtschaft angesichts der Pandemie-Ausnahmesituation. Aus Sicht der Versicherer erfolgen derartige Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die sich die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit im Normalfall beziehen würden. Die gezahlten Mittel werden zur Kompensation von laufenden Kosten geleistet, die nicht durch andere staatliche Zahlungen, darunter auch das Kurzarbeitergeld, abgedeckt sind. Die Bundesagentur für Arbeit hat deshalb klargestellt, dass in diesem Fall keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld stattfindet.


Pressemitteilung-Nr. 87/20
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