Aiwanger: "Die guten Zahlen sind Rückenwind für die bayerische Autoindustrie"

MÜNCHEN  Bayerns Autohersteller haben ihre Pkw-Ausfuhren im November 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,8 Prozent gesteigert. Dazu erklärte Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: "Die guten Exportzahlen sind Rückenwind für die bayerische Autoindustrie im laufenden Transformationsprozess. Trotz des technischen Wandels und der schwierigen Situation im internationalen Handel bleiben Autos aus Bayern ein erfolgreiches Exportprodukt."

 

Während der Autoexport deutlich zunahm, reduzierte sich der Gesamtwert der Ausfuhren nach den Zahlen des Landesamtes für Statistik leicht um 0,5 Prozent. "Die Zahlen spiegeln das nach wie vor schwierige außenwirtschaftliche Umfeld wieder", sagte Aiwanger.

 

Aiwanger hofft, dass der drohende Brexit keine weitere Verunsicherung über das jetzige Maß hinaus bringt. In knapp zwei Wochen wird Großbritannien nun voraussichtlich in einem geregelten Verfahren die EU verlassen und in einer Übergangsphase zunächst weiter Teil der Zollunion und des Binnenmarkts bleiben.

 

Welche Auswirkungen die lange Ungewissheit auf Bayerns fünftwichtigsten Exportmarkt bisher schon hatte, zeigen die November-Zahlen deutlich: die Ausfuhren ins Vereinigte Königreich sind um 5,0 Prozent gesunken, die Einfuhren um 4,2 Prozent. "Nun kommt es darauf an, möglichst rasch ein gutes Vertragswerk zu den künftigen Beziehungen auszuhandeln. Bayern mit seiner exportstarken Industrie ist sehr an einer guten Lösung für einen weitgehend integrierten Wirtschaftsraum gelegen", sagte Aiwanger. Es gäbe damit die große Chance, dass sich die Konjunktur und die bayerische Exportwirtschaft wieder stabilisiert, wenn von der Bundesregierung flankierend die richtigen Signale kommen. Aiwanger zählt auf: „Unternehmenssteuern runter von 30% auf international wettbewerbsfähige 25%, Abschaffung von Soli und Erbschaftsteuer, Industriestrompreis unter 5 Cent.“ 

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 8/20
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