Aiwanger: "Viele bayerische Forderungen im neuen EEG enthalten"

BERLIN/MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Aiwanger begrüßt die von den Koalitionsfraktionen in Berlin erzielte Einigung auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: „Auf den letzten Metern ist es gelungen, wichtige bayerische Anliegen im EEG zu verankern.“ So komme nun endlich die versprochene Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage, eine wichtige Voraussetzung für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie. Außerdem wurden wichtige Weichenstellungen für die dezentrale Energiewende vorgenommen: Für kleine PV-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, kommt eine Anschlussregelung, so dass die Betreiber die Anlagen weiter nutzen können. Besonders erfreulich sei, dass die EEG-Umlagebefreiung der Eigenversorgung auf Anlagen bis 30 kW installierte Leistung auch auf Druck Bayerns angehoben wird. Zudem werde die Anschlussregelung für ausgeförderte Anlagen nun ohne eine Verpflichtung zur Volleinspeisung bis zur Installation eines intelligenten Messsystems ausgestaltet. So könne auch in Eigenversorgungskonstellationen ein reibungsloser Weiterbetrieb gewährleistet werden. Außerdem sei es gelungen, die unverhältnismäßigen messtechnischen Anforderungen für Kleinanlagen, die die Bundesregierung zunächst einführen wollte, wieder zu entschärfen. Auch die Einführung eines eigenen Ausschreibungssegments für PV-Dachanlagen sei eine bayerische Kernforderung, die nun umgesetzt werden soll.

 

Minister Aiwanger begrüßt außerdem, dass die Stromproduktion aus Biomasse gestärkt werden soll. „Nicht nur die kleinen Biomasseanlagen, die dezentral Strom und Wärme bereitstellen, bekommen eine bessere Perspektive. Auch größere Biomasseanlagen bekommen endlich höhere Höchstwerte bei den Ausschreibungen für Biomasse, so dass eine bedarfsgerechte Stromerzeugung wieder auskömmlich wird.“

 

Aiwanger zusammenfassend: „Das neue EEG geht bei einigen Kernthemen in die richtige Richtung: Es setzt wichtige Impulse bei den erneuerbaren Energien und bringt in vielen Bereichen Fortschritte, auch bei der Wasserkraft und der Geothermie. Bei der Windenergie kommt die von Bayern lange geforderte finanzielle Beteiligung der Kommunen.“ Gleichzeitig sei klar, dass die Energiepolitik Daueraufgabe bleibe: „Wir werden uns den nun vorliegenden umfangreichen Gesetzentwurf genau anschauen und uns weiter dafür einsetzen, dass an wichtigen Stellen, etwa bei den PV-Dachanlagen, nachgesteuert wird.“

 

Ansprechpartnerin:

Stellv. Pressesprecherin

Katrin Nikolaus


Pressemitteilung-Nr. 421/20
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München