Aiwanger begrüßt Aufnahme von Agri-Photovoltaik in EEG-Innovationsausschreibungen: "Mehr Erneuerbare Energien und weniger Nutzungskonflikte"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt die Aufnahme der „besonderen Solaranlagen", der Agri-Photovoltaik (Agri-PV), Floating-Photovoltaik und der Solaranlagen auf Parkplatzflächen im Rahmen der Innovationsausschreibungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2021 (EEG). Bayern hatte diese Möglichkeiten gefordert. Die Anforderungen an besondere Solaranlagen nach der Innovationsausschreibungsverordnung waren heute von der Bundesnetzagentur fristgerecht vorgelegt worden.

 

Aiwanger: "Sonnenstrom von Parkplätzen und Baggerseen, Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen, wir müssen auch neue Wege der Energiegewinnung gehen“ 

 

Mit der Verordnung liegt nun eine genaue Definition des Anlagenkonzepts „Agri-PV" vor:  Die Einhaltung des Standes der Technika gilt insbesondere als erbracht, wenn die Solaranlagen und der Nutzpflanzenanbau bzw. der Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf den Flächen über die gesamte Förderdauer die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen. Diese DIN-SPEC klassifiziert verschiedene Anlagentypen und legt Kriterien und Anforderungen für die landwirtschaftliche Hauptnutzung, insbesondere bezüglich des Flächenverlustes und der Flächennutzungseffizienz, fest. Ziel ist es, den Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung zu minimieren und eine sogenannte Pseudo-Landwirtschaft auszuschließen.

 

Die von Bayern geforderte Erhöhung des Ausschreibungsvolumens von 50 auf 150 Megawatt (MW) wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die beihilferechtliche Genehmigung der Gesetzesänderung durch die Europäischen Kommission steht jedoch noch aus.  

 

Staatsminister Aiwanger fordert zusätzlich vom Bund, die nicht ausreichenden Rahmenbedingungen nachzubessern, die durch das EEG 2021 in Verbindung mit der Innovationsausschreibungsverordnung für die besonderen Solaranlagen festgelegt wurden. Aiwanger: "Dringend erforderlich ist eine Erhöhung der zulässigen Anlagengröße von zwei Megawatt. Schließlich sollen Kostenvorteile schneller und besser erschlossen werden können. Die bisher zulässige Anlagengröße erscheint hierfür zu gering." Weiter plädiert Aiwanger für eine Verstetigung der speziellen Gebotstermine für besondere Solaranlagen über 2022 hinaus und für die Festlegung von mindestens zwei Ausschreibungsterminen jährlich, um mehr Planungssicherheit für die Bieter zu gewähren.

 

"Die Vorteile von Agri-Photovoltaik gegenüber herkömmlichen PV-Freiflächenanlagen liegen klar auf der Hand. Ungenutzte Gewässer ohne Nutzungskonflikte und versiegelte Flächen könnten für die Gewinnung von erneuerbaren Energien genutzt werden. Die Agri-PV kann die Konkurrenzsituation zwischen Land- und Energiewirtschaft entzerren und der Erhöhung der Pachtpreise entgegenwirken. Die Agri-PV bietet Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle und kann an passender Stelle eine sinnvolle Option sein.“

 

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Pressemitteilung-Nr. 350/21
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