Aiwanger: "Weniger staatliche Vorgaben, mehr Eigenverantwortung und Normalität - 3G statt 2G bleibt"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bewertet die heutigen Kabinettsbeschlüsse zu den Coronaregeln als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Anstatt wie letztes Jahr nach dem Sommer in den nächsten Lockdown zu marschieren, werden die Coronaregeln an die Lebensrealität angepasst. Weniger staatliche Vorgaben, mehr Eigenverantwortung und Normalität. Mir ist auch wichtig, dass bei Inzidenzwerten über 35 Testen für Ungeimpfte weithin neben Geimpft und Genesen eine gleichberechtigte dritte Säule für den Zutritt zu gesellschaftlichen Bereichen bleibt.“

 

Aiwanger erneuert allerdings die Forderung an die Bundesregierung, auch über den 11. Oktober hinaus kostenlose Testmöglichkeiten anzubieten. Ansonsten bleibe auf alle Fälle die Möglichkeit der relativ kostengünstigen Selbsttests. Die Pflicht zu FFP2-Masken werde abgeschafft, es reichen künftig medizinische Masken. Für den Privatbereich zieht sich der Staat mit Corona-Vorschriften weitgehend zurück. „Der Staat tut gut daran, die Akzeptanz der bisherigen Maßnahmen zu überdenken und die Bürger wieder besser einzubinden“, betont Aiwanger. 

 

"Messen, Handel, Gastronomie, Hotellerie und die Veranstaltungsbranche erhalten ein praktikables Regelwerk und damit Planungssicherheit für die nächsten Monate. Dafür habe ich mich eingesetzt“ so der bayerische Wirtschaftsminister. 

 

Der Staatsminister hob hervor, dass es - solange die neue Krankenhausampel auf "grün" steht - zahlreiche Erleichterungen für die Wirtschaft gibt:
 

  • In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die Quadratmeter-Beschränkungen für Kunden und Besucher.
  • Bei Messen gilt die 3-G-Regel und eine tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Besuchern.
  • Clubs und Diskotheken dürfen ab Oktober mit 3-G-Regel wieder öffnen. In der Gastronomie entfällt bereits ab 2. September die coronabedingte Sperrstunde um ein Uhr.
  • Im Bereich der Beherbergung müssen Nicht-Geimpfte/-Genesene bei Ankunft und nur noch alle 72 Stunden einen aktuellen Coronatest vorlegen.
  • Die bisherigen Personenobergrenzen für Veranstaltungen fallen. Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 Prozent genutzt werden. Maskenpflicht gilt nur, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter dadurch unterschritten wird.
  • Auch Christkindlmärkte sind in diesem Jahr grundsätzlich wieder möglich, allerdings sind Volksfeste leider bis auf Weiteres nicht realisierbar. 
     

 

Der stellvertretende Ministerpräsident begrüßte den Erhalt des Präsenzunterrichts an den bayerischen Schulen und das weitgehende Ende der Maskenpflicht im Freien. Aiwanger: "Mit der von uns seit längerem geforderten Krankenhaus-Ampel, die die Sieben-Tages-Inzidenzregeln im Wesentlichen ablöst, gewinnen die Menschen viel Freiheit zurück. Bleibt zu hoffen, dass uns die Hospitalisierungszahlen nicht davonlaufen. Erst bei einer ungefähren Vervierfachung der heutigen Hospitalisierung wird es wieder zu weiteren Einschränkungen kommen müssen."

 

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Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 

 

 


Pressemitteilung-Nr. 307/21

 

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