Aiwanger: "Mit der Soforthilfe stellen wir den geschädigten Unternehmen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung"

 

MÜNCHEN   Das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) unterstützt die von dem Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen mit einer Soforthilfe. Geschädigte gewerbliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern können die finanzielle Unterstützung ab sofort bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragen.

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Der materielle Schaden durch die Überschwemmungen ist immens. Die gewaltigen Fluten haben auch viele Gewerbetreibende schwer getroffen und Betriebstätten mit Maschinen, Ladenlokalen oder Werkstätten zerstört. Das Juli-Hochwasser soll kein bayerisches Unternehmen die Existenz kosten. Deshalb stellen wir mit unserer Soforthilfe den Geschädigten unbürokratisch Liquidität zur Verfügung. Wir lindern dadurch die wirtschaftliche Notlage und machen den Weg frei für den schnellen Wiederaufbau.“

 

Antragsberechtigt für das Soforthilfeprogramm des StMWi sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe aus den im Juli von Starkregen und Hochwasser besonders betroffenen Regionen. Diese umfassen folgende Städte und Landkreise: Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach, Landkreis Erlangen/Höchstadt, Landkreis Fürth, Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Landkreis Roth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Forchheim, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Würzburg und Landkreis Oberallgäu.

 

Die Soforthilfe beträgt bei nicht versicherbaren Schäden 50 Prozent und bei versicherbaren Schäden 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben. Die Unternehmen erhalten mindestens 5.000 Euro und maximal 200.000 Euro. Damit können beispielsweise Kosten für die Schadensbeseitigung, die Reparatur von Gebäuden oder Ersatzbeschaffung von Maschinen erstattet werden. An die Soforthilfe wird sich ein Aufbauhilfeprogramm von Bund und Ländern mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro anschließen, das das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

 

Anträge für die Soforthilfe können bis zum 31. Dezember 2021 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Alle Informationen zu der Soforthilfe für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie weitere Unterstützungsangebote, wie etwa Finanzierunghilfen der LfA Förderbank Bayern, sind auf der Homepage des StMWi unter www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/hilfen-nach-naturkatastrophen/ abrufbar.

 

Ansprechpartner:

Thomas Assenbrunner

stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 300/21

 

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Prinzregentenstraße 28, 80538 München