Aiwanger fordert mehr Flexibilität im EU-Beihilferecht

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den österreichischen Vorschlag begrüßt, in der Coronakrise mehr Flexibilität für staatliche Unternehmenshilfen in der EU zu schaffen. "In Nicht-Krisenzeiten soll das europäische Beihilferecht ein wesentlicher Garant für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt sein. Aber selbst da ist es ein Werkzeug mit vielen Tücken. In Krisenzeiten geht es darum, die europäische Wirtschaft als Ganzes zu schützen. Dafür braucht es größere Flexibilität als man derzeit hat", unterstreicht Aiwanger.

 

Der Bayerische Wirtschaftsminister regt konkret an, in der aktuellen Krise bei Unternehmenshilfen der Mitgliedsstaaten die Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der EU-Kommission aufzuheben. Zu diesem Zweck solle die EU-Kommission eine Freistellungsverordnung vorlegen. Aiwanger: "Dadurch lassen sich Hilfsmaßnahmen erheblich beschleunigen."

 

Außerdem müsse die Verwaltung entlastet werden. Bisher hätten die Behörden teils ihre Hilfsmaßnahmen für jeden einzelnen Betrieb an die EU-Kommission melden müssen. Aiwanger: "Das bindet Kapazitäten, die dringend an anderer Stelle benötigt werden. Die Kommission soll deshalb ihre bürokratischen Anforderungen für Corona-Hilfen senken und im Rahmen von Kleinstbeihilfen bis 25.000 Euro vollständig darauf verzichten."

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 94/20
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