Aiwanger: "Schneller, mehr Geld und Lockerungen bei Antragsvoraussetzungen"

MÜNCHEN  Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen. Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 EUR auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 Euro bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.

 

Zudem wurden auch die Antragsvoraussetzungen für die Soforthilfe noch einmal gelockert. Ab sofort gilt: Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B.gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

 

Aiwanger: „Wir unterstützen bayerische Unternehmen rasch und unbürokratisch, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können und nicht in Insolvenz geraten.“ 

 

Wer einen Liquiditätsengpass hat und bereits zuvor einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt hatte (bis zu 5.000 Euro bzw. bis zu 7.500 Euro), der kann einen Folgeantrag stellen um die Differenz zur neuen, höheren Summe auszugleichen.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 81/20
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