Aiwanger: "Bundeswirtschafts- und Finanzministerium müssen schnellstmöglich Lösungsvorschlag bringen bzw. den Dreiländervorschlag annehmen"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert den Bund auf, den neuen Vorschlag von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Unterstützung der Schweinehalter in der Corona-Pandemie schnellstmöglich zu übernehmen. Aiwanger: "Der gemeinsame Vorschlag von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen "Härtefallfonds" ermöglicht eine pragmatische und schnelle Hilfe für die betroffenen Schweinehalter. Berlin muss jetzt endlich eine zielführende Entscheidung treffen. Allein in Bayern haben wir aktuell 419 Fälle, in denen Schweinehalter dringend auf das Geld der Überbrückungshilfe warten, Bayern aber nicht auszahlen darf. Hier geht es um insgesamt 18 Millionen Euro, die über das Schicksal vieler landwirtschaftlicher Betriebe entscheiden.“

 

Der von Niedersachsen erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass die finanzielle Förderung betroffener Landwirte, die nicht zu 100 Prozent beweisen können, dass ihre Umsatzeinbußen coronabedingt waren, weiterhin über die Überbrückungshilfe des Bundes abgewickelt werden soll. Im zweiten Schritt könnten sich die Länder pauschal mit 50 Prozent aus den bestehenden Härtefall-Landesmitteln beteiligen. Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützen diesen Kompromiss. Bereits vergangene Woche haben sich die Länder an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt. Aiwanger: "Dieses jetzt vorgeschlagene Vorgehen benötigt keine Anpassung der Richtlinie und keine neuen Anträge der einzelnen Landwirte als Härtefälle. Das wäre völlig unpraktikabel. Es ist schnell umsetzbar, sobald der Bund endlich sein grünes Licht gibt. Die bisher von den drei Ländern praktizierte Abschlagslösung war vernünftig und sachgerecht und wurde vom Bund ohne überzeugende Argumente gestoppt. Wenn der Bund einen besseren Vorschlag hat, muss dieser jetzt auf den Tisch. Jeder Tag zählt. Den Schweinehaltern ist kein weiterer politischer Eiertanz zumutbar.“

 

Der Bund verlangt bei der Überbrückungshilfe die Nachweispflicht für den Corona-bedingten Umsatzrückgang. Dadurch sollen etwaige Corona-unabhängige Faktoren wie die Afrikanische Schweinepest oder Exportbeschränkungen ausgeschlossen werden. Da dies in der Praxis nicht praktikabel umsetzbar ist, kam der Ball ins Rollen. Minister Aiwanger: „Aufgrund der langen Unklarheit muss nun endlich eine Lösung zur Hilfe der Schweinehalter gefunden werden. Ich hoffe, dass die vorübergehend ausgesetzten Auszahlungen bald wieder erfolgen können.“ In Fällen, bei denen die Prüfenden Dritten die Umsatzeinbußen zu 100 Prozent als coronabedingt bestätigen, läuft das bisherige Verfahren mit zeitnaher Auszahlung unverändert weiter.


Pressemitteilung-Nr. 74/22
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