Corona-Soforthilfen: Start des Rückmeldeverfahrens

 

MÜNCHEN  Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, werden heute (28.11.) die Erinnerungsschreiben zur Corona-Soforthilfe versendet. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen in den nächsten Tagen Post von den Bewilligungsstellen. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben enthält Informationen sowie einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen einfach und schnell abschließen lässt. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München. 

 

Hintergrund: Bund und Freistaat Bayern zahlten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro aus, um Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde. Jetzt gilt es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online-Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.

 

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

 

Unternehmen und Selbständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die drei Monate Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet dazu weitere Informationen und eine Online-Berechnungshilfe auf www.soforthilfecorona.bayern. Das Ergebnis lässt sich in wenigen Schritten und Klicks über die Online-Plattform eintragen.

 

Wer noch zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss, hat dafür Zeit bis zum 30. Juni 2023. In besonderen Einzelfällen, bei denen ein Unternehmen oder Soloselbständiger den Rückzahlungsbetrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen kann, ist ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich.

 

Wo gibt es Antworten auf Fragen?

 

Das Bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht auf www.soforthilfecorona.bayernlaufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben) ausschließlich an unsere Servicehotline unter 089 5790-7066 (nicht an die Bewilligungsstellen) bzw. per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt.

 

Aufgrund des enormen Anrufaufkommens kann es leider dauern, bis Sie durchkommen. Versuchen Sie es daher bitte in den nächsten Tagen erneut. Ebenfalls kann es dauern, bis Sie eine Antwort auf Ihre E-Mail-Anfrage erhalten. Sie haben aber Zeit für Ihre Rückmeldung, bis Sie eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten haben. Die Online-Datenmaske für Rückmeldungen ist bis 30. Juni 2023 geöffnet.


Pressemitteilung-Nr. 565/22

 

Servicehotline Soforthilfe Corona
Servicehotline Soforthilfe Corona
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter Angabe der MVO-Nummer ausschließlich an unsere Servicehotline (Servicezeiten werktags 9–11 und 13-15 Uhr) unter 089 57907066 (nicht an die Bewilligungsstellen) oder per E-Mail an info@soforthilfecorona.bayern.de.