MÜNCHEN Der Bayerische Landtag beschließt am 9. Dezember 2025 nach abschließender Lesung die Einführung einer bayerischen Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern werden damit verbindlich an der Wertschöpfung von neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Diese erhalten künftig eine Beteiligung im Wert von 0,2 bis rund 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Umgesetzt werden kann die Beteiligung sowohl durch Direktzahlungen als auch über individuell vor Ort vereinbarte Modelle. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger: „Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Umsetzung neuer Energiewende-Projekte zu. Schon jetzt ist jeder Bürgermeister auch ein Energiemeister. Mir war es daher wichtig, bereits im Koalitionsvertrag die Einführung einer landesgesetzlichen Beteiligungsregelung zu verankern, durch welche die Kommunen direkt von der Wertschöpfung neuer Anlagen profitieren.“
Neben der verpflichtenden Gemeindebeteiligung sollen ergänzend Modelle zur Bürgerbeteiligung direkt zwischen Vorhabenträger und Bürgern vor Ort umgesetzt werden. „Mit unserer Regelung steigern wir die Akzeptanz und sichern die regionale Wertschöpfung. Die Mittel, die die Gemeinden nach dieser Regelung erhalten, können für zahlreiche Maßnahmen vor Ort für ihre Einwohner verwendet werden, beispielsweise für die Modernisierung öffentlicher Gebäude, für die Pflege des Ortsbildes, oder für Infrastrukturprojekte“, so der Minister.
Anlagen, die nicht unter die Beteiligungsregelung fallen, sind beispielsweise solche, die nicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefördert werden (zum Beispiel sogenannte Power-Purchase-Agreements-Anlagen) oder Projekte von Bürgerenergiegesellschaften. Auch für bereits genehmigte, in Betrieb befindliche Anlagen und Projekte, bei denen die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind, gelten Übergangsvorschriften, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Um die Akteure vor Ort bei der Umsetzung der neuen Regelung zu unterstützen, werden begleitend zum Inkrafttreten Anfang 2026 auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie im Energie-Atlas Bayern ausführliche Informationen in Form von Leitfäden und FAQs bereitgestellt.
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 544/25

