Aiwanger: "Die Anerkennung von Nachsuchengespannen ist jetzt möglich. Dadurch verbessern wir den Tierschutz in Bayern "

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der auch für Jagd und Staatsforsten verantwortlich ist, hat die Voraussetzung für die revierübergreifende Nachsuche durch anerkannte Nachsuchengespanne geschaffen. Als „Nachsuche“ bezeichnen Jäger das Verfolgen der Spur, die ein verwundetes Wildtier hinterlässt. Dafür werden speziell ausgebildete Hunde eingesetzt, um ein sicheres Auffinden des verletzten Tiers auch unter erschwerten Bedingungen und über lange Strecken sicherzustellen. Nachsuchenführer und Nachsuchenhund bilden ein Nachsuchengespann.

 

Aiwanger: „Am 30. Dezember 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Mit ihr wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen. Hiermit wird ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.“ 

 

Nach den bisherigen Regelungen musste eine Nachsuche an der Jagdreviergrenze unterbrochen werden, falls keine Vereinbarung mit dem Jagdnachbarn getroffen war. Um den Grenzübertritt rechtssicher zu ermöglichen und Tierleid möglichst zu verhindern, schafft die Verordnung die Möglichkeit, dass Nachsuchengespanne behördlich anerkannt und mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden. Diese werden im Bedarfsfall künftig Reviergrenzen auch ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten dürfen, um keine Zeit zu verlieren und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen dürfen. Selbstverständlich wird der Nachbarrevierinhaber dann informiert und bekommt das erlegte Wild

 

„Für den praktischen Einsatz brauchen wir erfahrene, eingespielte Teams, die auch schwierige Situationen meistern. Ich rufe alle interessierten Nachsuchenführer dazu auf, sich um eine Anerkennung zu bewerben“, erklärt Aiwanger. Anträge auf Anerkennung sind ab sofort bis 19. Januar 2024 möglich. Das Staatsministerium stellt für Interessierte Informationen und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung zur Verfügung.

 

Der Antragszeitraum beginnt ab sofort und läuft bis zum 19.01.2024. Unter nachstehendem Link können die erforderlichen Formulare abgerufen werden:

 

https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 468/23
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