Aiwanger: "Den Schweinehaltern steht wegen coronabedingtem Umsatzeinbruch das Wasser bis zum Hals - jeder Tag zählt, Überbrückungshilfe muss wieder laufen"

MÜNCHEN  Die Coronakrise hat zu einem massiven Preiseinbruch für Schweinefleisch beim Erzeuger geführt, weil seit mittlerweile eineinhalb Jahren fast durchweg Volksfeste, Feiern und Grillpartys abgesagt werden und die Gastronomie stark eingeschränkt ist. Außerdem arbeiten viele Schlachthöfe coronabedingt deutlich unter Volllast. Deshalb ist der Schweineabsatz Richtung Verbraucher stark beeinträchtigt, mit der Konsequenz von massivem Preisverfall bei Ferkeln und Mastschweinen. Viele der rund 4000 bayerischen Schweinehalter stehen deshalb vor dem wirtschaftlichen Ruin oder denken ans Aufhören.

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger weist darauf hin, dass Schweinehalter grundsätzlich berechtigt sind, für coronabedingte Umsatzeinbrüche Überbrückungshilfe zu beantragen. Allerdings besteht seitens des Bundes, der die Überbrückungshilfen finanziert, noch keine endgültige Klarheit, wie detailliert seitens der Landwirte bewiesen werden muss, dass Corona die Ursache für den Umsatzeinbruch ist. Staatsminister Aiwanger: „Es ist offensichtlich, dass durch die Coronaeinschränkungen diese Marktverwerfungen und Umsatzeinbrüche verursacht wurden. Den Schweinehaltern steht wegen coronabedingtem Umsatzeinbruch das Wasser bis zum Hals - jeder Tag zählt, die Überbrückungshilfe muss wieder laufen. Wir beginnen deshalb jetzt wieder mit den weiteren Auszahlungen.“

 

Bayern hatte in den letzten Wochen schon über 100 Anträge auf Überbrückungshilfe bewilligt und ausbezahlt, das Verfahren aber vorübergehend gestoppt, weil weitere Klärung durch den Bund erwartet wurde. Um allen Fällen gerecht zu werden, schließt sich Bayern jetzt dem in NRW geplanten Verfahren an, damit die betroffenen Schweinehalter schnell an die dringend benötigte Liquidität kommen. Wenn der „prüfende Dritte“, also der für den Landwirt antragstellende Steuerberater etc. zu 100 Prozent nachweisen kann, dass für den jeweiligen Betrieb Corona die Ursache des Umsatzeinbruchs ist, bekommt der Landwirt auch grundsätzlich die volle Summe der Überbrückungshilfe (Fixkosten und Eigenkapitalzuschuss) ausbezahlt. Kann dieser Beweis nicht restlos erbracht werden, muss eine Kürzung vorgenommen werden, um Umsatzeinbrüche beispielsweise durch die Afrikanische Schweinepest in Höhe von schätzungsweise 5 Prozent zu berücksichtigen.

 

Aiwanger hält dieses Verfahren für gerechtfertigt und praxistauglich, um den wirtschaftlichen Ruin von zahlreichen Höfen abzuwehren: „Die Coronaauswirkungen stellen uns alle vor große Probleme. Wenn wir jetzt nicht schnell und zielgerichtet handeln, bricht uns eine lebenswichtige Versorgung im Ernährungsbereich weg. Wir brauchen unsere Bauernhöfe auch für die Zukunft, sonst gibt es Bratwürstchen, Schweinebraten und Schnitzel künftig nur noch als Importware aus Übersee, sofern es gerade keine Lieferengpässe wie bei Masken und Halbleitern gibt. Ich appelliere dringend an den Bund, dieses Auszahlverfahren bundesweit zu empfehlen, um in allen Bundesländern endgültige Klarheit zu schaffen.“ 

 

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Pressemitteilung-Nr. 465/21
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