Aiwanger: "Gutes Unterstützungspaket - Wir sind uns unserer Verantwortung für die Händler und Unternehmen bewusst."

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger weist auf die Entscheidung für eine Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte hin, die Antragstellung startet in den nächsten Tagen. Aiwanger: „Viele Schausteller haben jetzt im zweiten Jahr in Folge ihre Einnahmequelle verloren. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Händler und ihrer Familien bewusst. Deshalb legt Bayern auf die Überbrückungshilfen des Bundes noch einen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1500 Euro pro Monat drauf. Außerdem wird für alle Unternehmen die bewährte Überbrückungshilfe verlängert. Ü4 gilt von Januar bis einschließlich März 2022.“

 

Der Unternehmerlohn gilt für die Monate November 2021 bis März 2022. Er wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen behandelt, die heute vom Ministerrat bis zum 31. März 2022 verlängert wurden. Die Antragsbedingungen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.

 

Auf Initiative Bayerns hat der Bund die Überbrückungshilfe III Plus noch einmal angepasst. Die Leistungen werden nun auch gewährt, wenn Betriebe freiwillig schließen, weil der Geschäftsbetrieb wegen angeordneter Corona-Beschränkungen unwirtschaftlich ist.

 

Verlängert wird auch die Überbrückungshilfe IV bis März 2022 für die gesamte Wirtschaft – inklusive eines Eigenkapitalzuschusses in Höhe von 50 Prozent für Marktkaufleute, Schausteller und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen können.  

 

Aiwanger: „Mit diesem guten Unterstützungspaket können die Schausteller und Marktkaufleute den Kopf über Wasser halten. Auch wenn es ärgerlich ist, dass der Bund die Förderhöchstquote bei der Überbrückungshilfe IV von bisher 100 Prozent auf 90 Prozent senken wird. Wir hatten uns massiv für eine höhere Quote eingesetzt. Vor allem hoffe ich, dass die Unternehmen im nächsten Jahr wieder selbst ihr Geld verdienen können.“

 

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Pressemitteilung-Nr. 462/21
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