Aiwanger: "Windkraft in Bayern in Abstimmung mit den Kommunen voranbringen"

MÜNCHEN Der verstärkte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wichtig für eine saubere und sichere Energieversorgung Bayerns und den Klimaschutz. Bei einer Videokonferenz von Staatsminister Hubert Aiwanger mit den Vertretern aller 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern gab es heute großen Konsens für ein starkes Einbinden der Kommunen. „Um die Windkraft in Bayern weiter voranzubringen, müssen wir vernünftige Ausnahmen der 10H-Regelung definieren, beispielsweise nur noch rund 1000 Meter Abstand zur Bebauung in Wind-Vorranggebieten und in geeigneten Wäldern, die nicht unter Naturschutz stehen“, erklärte der Wirtschaftsminister. Bedingt durch die Höhe moderner Windräder entspricht der Abstand von zehnmal der Höhe (10H) heute etwa einem Abstand von 2000 bis 2500 Meter, was in der Regel zum Ende weiterer Planungen führt.

 

Aiwanger: „Die Regionalen Planungsverbände in Bayern können mit ihren regionalweit abgestimmten Steuerungskonzepten und der Ausweisung von Vorranggebieten dafür sorgen, dass der Ausbau der Windenergie gezielt überall dort angestrebt wird, wo er raumverträglich ist. Vor Ort abgestimmte Konzepte führen zu passgenauen Lösungen für Mensch und Umwelt.“ Die Vertreter der Planungsregionen, überwiegend Landräte, schilderten ihre jeweilige Situation bezüglich der Windkraft und die Position zu einer Weiterentwicklung der 10H-Regel mit den genannten Ausnahmen. Es müssen auch die monetären Rahmenbedingungen verbessert werden: „Um die Akzeptanz in der Region zu erhöhen, sollten beispielsweise auch angrenzende Grundstückseigentümer an den Einnahmen, die durch EEG-Einspeisevergütung und Pacht erzielt werden, beteiligt werden. Kommunen sollen sich mit ihren Nachbarkommunen abstimmen“, erklärt der Staatsminister.

 

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist festgelegt, dass im Rahmen von regionalweiten Steuerungskonzepten in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen sind. Damit können Windenergieanlagen an raumverträglichen Standorten konzentriert, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt eingeschränkt sowie eine Zersiedelung verhindert werden. In Vorranggebieten für Windkraft sind Nutzungen, die dem Ausbau von Windenergieanlagen entgegenstehen, nicht zulässig. Neben den Vorranggebieten können auch Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für Windkraft in den regionsweiten Steuerungskonzepten festgelegt werden oder auch sogenannte „weiße Flächen“ unbeplant belassen werden. Zuständig für die Regionalplanung in Bayern sind die 18 Regionalen Planungsverbände, in welchen sämtliche Gemeinden und Landkreise einer Region zusammengeschlossen sind. Sie können gemeinsam die besten und verträglichsten Standorte in der Region sichern. Die bayerische Staatsregierung will in den nächsten Wochen einen Konsens erarbeiten und an die Bundesregierung melden, wie ein verträglicher und substanzieller Ausbau der Windkraft aussehen kann. Aiwanger hält in Bayern in den nächsten zehn Jahren mehrere hundert Windräder zusätzlich zu den derzeit rund 1130 bestehenden für realistisch.

 

Ansprechpartnerin: 

Katrin Nikolaus,

stellv. Pressesprecherin

 


Pressemitteilung-Nr. 46/22
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