Aiwanger: "Regelungen praxistauglicher machen, Omikron ernst nehmen"

MÜNCHEN  Der Bayerische Ministerrat hat bei der Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bis 12. Januar 2022 einige Anpassungen vorgenommen, die Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt: „Wir konnten eine Reihe von Regelungen praxistauglicher machen und damit auch die Akzeptanz von Maßnahmen verbessern, ohne den Infektionsschutz zu gefährden. Die Bürger haben sich in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll verhalten, was man an den aktuell sinkenden Infektionszahlen sieht. Ich hoffe, dass dieser Trend anhält, damit sich Wirtschaft und Gesellschaft weiter normalisieren können. Bei vielen Menschen liegen mittlerweile die Nerven blank, die Wirtschaft zehrt an der Substanz. Mit Sorge erfüllt uns derzeit die Entwicklung der Omikron-Variante, bei der uns die Virologen eine Verdoppelung der Infektionen alle 3-5 Tage und eine schwierige Lage Mitte Januar voraussagen. Ich bitte daher um verantwortungsvolles Verhalten jedes Einzelnen und Reduzierung der persönlichen Kontakte auf das Nötige, damit wir nicht erneute Rückschläge bekommen und zu Verschärfungen der Maßnahmen gezwungen werden.“

 

Die heute beschlossenen Maßnahmen sind unter anderem:

 

  • Schultestung bei Minderjährigen gilt weiterhin für die Gleichstellung zu 2G, auch bei Ungeimpften ist damit der Eintritt für Jugendarbeit, Vereinswesen, Kultur, Sport und Restaurantbesuch möglich. 
  • Tests im Freien entfallen, zum Beispiel bei Sport, Freizeitparks, Gästeführungen etc.
  • Boostern ersetzt Testpflicht bei 2G+, allerdings nicht im Bereich Besucher Altenheim, Krankenhaus etc. 
  • Touristischer Busverkehr wird dem ÖPNV gleichgestellt, also 3G statt bisher 2G+, außerdem wieder volle Besetzung der Sitzplätze möglich.
  • Silvester wird die Sperrstunde (22 Uhr) aufgehoben.
  • Für Beschäftigte, zum Beispiel im Handel, gilt am Arbeitsplatz weiterhin die OP-Maske, nicht generell FFP2.

 

Wirtschaftsminister Aiwanger stellte außerdem das Bayerische Hilfsprogramm für Marktkaufleute und Schausteller vor, bei dem ein Unternehmerlohn von monatlich bis zu 1500 Euro für die Monate November bis März 2022, in Summe bis 7500 Euro, zusätzlich zur Überbrückungshilfe bezahlt wird.


Pressemitteilung-Nr. 455/21
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