Aiwanger: "Die vom Bund gewünschte Lenkungswirkung hoher Energiepreise führt zu Firmeninsolvenzen, nicht nur zum Energiesparen"

MÜNCHEN   Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger unterstützt die Forderung von BDI-Präsident Siegfried Russwurm nach niedrigeren Energiepreisen und fordert die Bundesregierung auf, die Hochpreisstrategie bei Energie zu ändern. Aiwanger: „Seit Beginn des Ukrainekriegs fährt die Ampel die Strategie möglichst hoher Energiepreise, um Wirtschaft und Bürger zum Sparen zu zwingen. Die Grünen haben damit endlich erreicht, was sie immer wollten. Die FDP hat sich diesem Kurs untergeordnet und die SPD als frühere Arbeitnehmerpartei sieht gleichgültig zu, wie Arbeitsplätze bei uns verschwinden und in Länder mit niedrigen Energiepreisen verlagert werden. Diese ‚Lenkungswirkung‘ der überhöhten Energiepreise lenkt die deutsche Wirtschaft und den Wohlstand der Normalverdiener an die Wand. Wer Energiesparen durch Firmeninsolvenzen erkauft, überspannt den Bogen und hat am Ende Splitter in den Händen.“

 

Aiwanger fordert deshalb erneut und wie schon seit Monaten gezielte kurzfristige Maßnahmen, um die Energiekrise abzumildern und die Energiepreise zu senken, unter anderem:

 

  • Sofortiger Beschluss zur Laufzeitverlängerung der drei noch in Betrieb befindlichen AKW und Nachbestellung neuer Brennstäbe für den Winter 2023/24.
  • Prüfung der Wiederinbetriebnahme der abgeschalten drei AKW für Winter 2023/24.
  • Rasches Auffüllen der Kohlevorräte. Aiwanger hatte bereits zu Beginn des Ukrainekriegs die Beschaffung von Kohlevorräten für 6 bis 12 Monate gefordert, was der Bund abgelehnt hat. Mittlerweile können deutsche Kohlekraftwerke aufgrund Niedrigwasser im Rhein nicht bedarfsgerecht mit Kohle versorgt werden. Das sei ein Versorgungsproblem mit Ansage, so der Staatsminister.
  • Finanzielle Unterstützung bei einem Energieswitch. Beispielsweise für Mehrkosten, die den Unternehmen durch die Umstellung von Gas auf andere Energieträger wie Biomasse oder Öl entstehen.
  • Weitreichende Befreiung der Biogasanlagen von Produktionseinschränkungen.
  • Weitreichendere Befreiung der Wirtschaft von Auflagen bei Nutzung von Photovoltaik-Anlagen über 30 KW hinaus.
  • Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis.
  • Gezieltere staatliche Bewirtschaftung der knappen Gasvorräte, z.B. weniger Gasverstromung.
  • Prüfen der „Notfallstufe Gas“, sofern nur dadurch die nötigen staatlichen Eingriffe möglich sind.
  • Reduzierung von Steuern und Abgaben auf Energie, u.a. Netzentgelte, Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent bei allen Energieträgern.
  • Teilerstattung hoher Energiekosten nicht nur bei international tätigen Unternehmen, sondern auch für heimisches Handwerk und den Mittelstand.


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Aaron Gottardi
stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 432/22
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