Aiwanger: "Steuerberater entlasten, Fristen verlängern, Coronahilfen gehen vor!"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert von der Bundesregierung eine Verlängerung aller Steuerfristen, insbesondere zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019. Aiwanger: „Die Steuerberater sind derzeit im Rahmen der Coronahilfen durch zusätzliche Arbeit stark belastet. Sie brauchen alle Kapazitäten, um in dieser schwierigen Zeit die Betriebe bestmöglich zu unterstützen. Daher plädiere ich für eine entlastende Verschiebung des Abgabetermins um mindestens vier Monate. Die Existenz vieler Betriebe und Arbeitsplätze hängt aktuell daran, dass die zahlreichen staatlichen Hilfsprogramme schnell umgesetzt werden können, dazu brauchen wir die Steuerberater. Und hierauf müssen die Steuerberater auch ihre Kapazitäten konzentrieren.“

 

Ob es sich um Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Anträge auf Kurzarbeitergeld oder KfW-Kredite handelt – die Steuerberater sind für die Betriebe der erste Ansprechpartner.

 

Aiwanger: „Wir müssen Prioritäten setzen, damit die Coronahilfen so schnell wie möglich beantragt und ausgezahlt werden können. Das darf nicht an einer anderen Ecke zu Verspätungszuschlägen oder sonstigen Nachteilen führen.“ Der bayerische Wirtschaftsminister kündigte ein entsprechendes Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier an. Der Bund müsse jetzt den Termindruck nehmen. Das übliche Kerngeschäft, die Erstellung der Bilanzen und Jahressteuererklärungen 2019, könne in vielen Fällen nicht parallel zu den Coronahilfen bewältigt werden, erkärte Aiwanger.

 

Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 endet bereits am 28. Februar 2021, bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr am 31. Juli 2021.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 383/20
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