Aiwanger: "Mit der Akzentuierung des LEP-Entwurfs tragen wir den konstruktiven Anregungen und Hinweisen aus über 700 Stellungnahmen Rechnung"

MÜNCHEN    Der Bayerische Ministerrat bringt im Zuge der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) ein weiteres Beteiligungsverfahren auf den Weg. Hintergrund sind Änderungen, die aufgrund des ersten Beteiligungsverfahrens in den vergangenen Wochen in den LEP-Entwurf eingearbeitet wurden.

 

Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Der im Dezember 2021 beschlossenen LEP-Entwurf wurde in einem ersten breit angelegten Beteiligungsverfahren bei Verbänden, Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Mit einer nochmaligen Akzentuierung des LEP-Entwurfs tragen wir jetzt den zahlreichen konstruktiven Anregungen und Hinweisen aus über 700 Stellungnahmen Rechnung. Damit stärken wir den bestehenden Instrumentenkasten der Regionalplanung und sorgen dafür, dass Bayern beim beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, beim Schutz von Landwirtschaft und Klima, bei der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum und der Krisenvorsorge weiterhin eine Vorreiterrolle einnimmt.“

 

Eine zentrale Änderung im LEP-Entwurf betrifft die jüngsten Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Windenergie. „Die Vorgaben des Bundes sehen vor, dass in Bayern bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche vorrangig für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Auf dem Weg dorthin ziehen wir jetzt ein verbindliches Zwischenziel ein. Alle 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern müssen bis Ende 2027 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Gleichzeitig intensivieren wir die Unterstützung für die Planungsverbände bei dieser wichtigen Aufgabe. Unsere Windkümmerer und Energiekoordinatoren an den Regierungen stehen den 18 Regionen bei Abstimmungsprozessen und konkreten Projektplanungen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite“, so Aiwanger.

 

Die aktualisierte Fassung des LEP-Entwurfs berücksichtigt auch die von kommunaler Seite geäußerte Kritik zu möglichen Umstufungen von Gemeinden innerhalb der Gebietskulissen Verdichtungsraum und ländlicher Raum bzw. ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen. Staatsminister Aiwanger: „Um den Stellungnahmen Rechnung zu tragen und zugleich an einer einheitlichen Methodik festzuhalten, wird im LEP eine sogenannte Beharrensregelung eingeführt. Im Ergebnis verbleiben die Gemeinden, die bereits 2013 einem Verdichtungsraum oder einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen zugeordnet waren, in ihrer bisherigen Gebietskategorie.“ Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor Verbauung wird die Verpflichtung geschaffen, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft auszuweisen, ebenso für Klimaschutz. Maßnahmen für Hochwasserschutz und Niedrigwassermanagement sollen nach Bedarf ausgewiesen werden. 

 

Zur weiteren Abstimmung dieser wesentlichen Änderungen des LEP-Entwurfs erfolgt nun ein ergänzendes Beteiligungsverfahren bis Mitte September, das wiederholt die breite Öffentlichkeit einschließt. Der überarbeitete Entwurf sowie eine Zusammenfassung des zurückliegenden Beteiligungsverfahrens können in Kürze auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abgerufen werden.

 

Ansprechpartner:
Thomas Assenbrunner

stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 382/22
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