Aiwanger: "Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands sichern"

 

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert im Vorfeld der am 1. Januar 2021 startenden nationalen CO2-Bepreisung industrie- und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Kompensationsregelungen: „Betroffene Betriebe und Verbände haben mehrfach ihre Sorge um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit an mich herangetragen. Wir brauchen vor allem dringend noch in diesem Jahr eine Verordnung zum effektiven Schutz vor „Carbon-Leakage“, was bedeutet, die Verlagerung von Produktionsprozessen in Länder mit geringeren Klimaauflagen zu vermeiden. Denn dieser Effekt würde nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch CO2-Emissionen ins Ausland verlagern“, sagt der Minister. Besonders betroffen ist in Bayern unter anderem die Keramische Industrie, die unvermeidbaren CO2-Emissionen aus physikalisch-mineralogischen Umwandlungsprozessen beim keramischen Brand gegenübersteht.

 

Das im Herbst vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier zur Carbon-Leakage-Schutz-Verordnung weist noch erheblichen Verbesserungsbedarf auf. Minister Aiwanger: „Es muss sichergestellt werden, dass eine Kompensation ex ante erfolgen kann, um die betroffenen Unternehmen nicht mit der Vorauszahlung der erforderlichen Mittel zu belasten, zumal die Betriebe durch die Corona-Pandemie zusätzlich von Absatzrückgängen betroffen sind. Außerdem brauchen wir einfache und unbürokratische Antragsverfahren, um den Mittelstand nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten.“ Auch der Bundestag hat diese Punkte in einer Entschließung gefordert.

 

Ansprechpartnerin: 

Katrin Nikolaus, stv. Pressesprecherin

Pressemitteilung-Nr. 365/20

 

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