Aiwanger: "Unser Kompromissangebot war für die allermeisten Betriebe richtig und zielführend"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger reagiert auf die aktuelle Berichterstattung über die zurückgezogene Klage eines Gastwirts gegen eine Versicherung, die ihm die Zahlung aus der Betriebsschließungsversicherung verweigerte. Der Staatsminister hatte bereits im Frühjahr 2020 gemeinsam mit der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Kompromissangebot ausgearbeitet. Viele Versicherungen gingen auf dieser Basis auf ihre Kunden zu und ermöglichten eine rasche Auszahlung eines Teilbetrags für Gastwirte, deren Betriebe wegen der Corona-Pandemie schließen mussten.

 

Aiwanger: „Das Kompromiss-Angebot war für die allermeisten Betriebe richtig und zielführend, wie sich jetzt immer mehr herausstellt. Es ging darum, schnell Liquidität für die Betriebe zu organisieren und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auf der Kompromissbasis haben Dreiviertel der Betriebe eingewilligt und teilweise innerhalb von zehn Tagen unbürokratisch Geld von ihren Versicherungen überwiesen bekommen. Auf der anderen Seite sind von den 39 uns bekannten Entscheidungen der Oberlandesgerichte in 37 Fällen die klagenden Gastronomen leer ausgegangen. Das zeigt: Wir haben in einer schwierigen Lage schnell und richtig gehandelt, kein anderes Bundesland hat seinerseits überhaupt ein Kompromissangebot für die Gastronomen geschaffen, geschweige denn ein besseres. Das müssen all diejenigen zur Kenntnis nehmen, die mich damals angegriffen haben, gerade auch die Grünen.“ 

 

Der Kompromiss war ein Angebot an Hotel- und Gaststättenbetreiber. Weil staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen sowie durch die Schließung ersparten Aufwendungen wie Materialkosten zudem den wirtschaftlichen Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt zu rund 70 Prozent abdeckten, blieb Restaurants und Gaststätten in der Regel ein Schaden von 30 Prozent. Zahlreiche Versicherer sagten mit dem Kompromiss-Vorschlag eine Übernahme von zehn bis 15 Prozent der bei Betriebsschließungen vereinbarten Tagessätze zu. Das bedeutete, dass die Gastwirte bei einer Annahme des Kompromisses bis zu 85 Prozent des Schadens ersetzt bekamen.

 

Die individuelle Bewertung von Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung im Hinblick auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Umstände des Versicherungsabschlusses lag und liegt bei den Hotel- und Gaststättenbetreibern. Die Annahme der Angebote der Versicherungen war freiwillig. Der Klageweg stand und steht jedem offen.

 

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Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 

 


Pressemitteilung-Nr. 363/21
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