Aiwanger: "Die Kleine Wasserkraft in Bayern ist gerettet"

 

MÜNCHEN Das sogenannte Osterpaket mit dem Umbau des EEGs wird voraussichtlich diese Woche im Bundestag beschlossen. Zu den neuen Regelungen für die Wasserkraft liegt jetzt ein Entschließungsantrag der Berliner Regierungskoalition vor. Die Wasserkraft wird demnach wie alle anderen erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse stehen. „Diese bayerischen Forderungen wurden auf den letzten Metern erfüllt. Unser hartnäckiger Einsatz auf allen Ebenen hat sich gelohnt. Hier haben Ideologen versucht, in der Stunde der Not schnell Tatsachen gegen die Wasserkraft zu schaffen, die ihnen unverständlicherweise immer schon ein Dorn im Auge war. Ich begrüße es sehr, dass letztlich die Stimme der Vernunft gesiegt hat und unsere Kleine Wasserkraft Zukunft hat. Das öffentliche Interesse ist bei Entscheidungen für Genehmigungen für Wiederbewilligungen oder Neuanlagen sehr wichtig. Wasserkraft ist nicht nur ein sauberer erneuerbarer Energieträger, sondern unsere Müller und Wasserkraftler pflegen auch unentgeltlich die Gewässer und steuern Niedrig- und Hochwasser. Diese Rolle müssen wir ausbauen, nicht abschaffen“, kommentiert Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger.

 

Auch Wasserkraftanlage unter 500 kW werden damit weiter mit den EEG-Förderungen unterstützt. „Unser Förderprogramm für die Ertüchtigung von kleinen Wasserkraftanlagen zusammen mit ökologischen Verbesserungen kann nun Gottseidank weiter laufen. Ein unqualifizierter Angriff wurde abgewehrt“, sagt Staatsminister Hubert Aiwanger.

 

Ansprechpartnerin: 

Katrin Nikolaus,

stellv. Pressesprecherin 


Pressemitteilung-Nr. 334/22
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München