Aiwanger: "Die höheren Hilfsgelder sind überlebenswichtig für viele bayerische Unternehmen"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der seit Wochen eine höhere Fördersumme für die Unternehmen bei Bund und EU eingefordert hat, begrüßt den aktuellen Durchbruch. Erhöhung und Verlängerung des EU-Rahmens für die staatlichen Beihilfen während der Corona-Pandemie werden vom Minister als dringend nötig angesehen, gerade auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer des Lockdowns. Aiwanger: "Nach Umsetzung in das nationale Recht können endlich höhere Gesamtsummen ausbezahlt werden. Das ist überlebenswichtig für viele Unternehmen, die aufgrund der teilweise monatelangen Betriebsschliessungen und Umsatzeinbrüchen schon an ihre Grenzen gestoßen sind und dringend weiteren finanziellen Spielraum brauchen."

 

Die Entscheidung der EU-Kommission lässt folgende Erweiterungen der Corona-Hilfsprogramme zu:

  • Beihilferechtliche Höchstgrenze für November-/Dezemberhilfe: 2 Mio Euro (statt bisher 1 Mio. Euro).
  • Beihilferechtliche Höchstgrenze für Novemberhilfe Plus / Dezemberhilfe Plus: 12 Mio Euro (statt bisher 4 Mio. Euro).
  • Beihilferechtliche Höchstgrenze für Überbrückungshilfe III: 12 Mio Euro (statt bisher 4 Mio. Euro).
     

Diese Erweiterungen beruhen auf folgende Änderungen des Befristeten Rahmens:

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro).
  • Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bisher 3 Mio. Euro).
  • Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für Rekapitalisierungen bis 30.09.2021).

 

 

Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Die Änderungen müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Aiwanger sieht bei zunehmender Dauer des Lockdowns eine überproportionale wirtschaftliche Betroffenheit vieler Unternehmen, weil Substanz und Rücklagen vielfach aufgezehrt seien: „Der zweite Monat einer Betriebsschliessung tut doppelt so weh als der erste Monat. Deshalb müssen wir bei hoffentlich weiter rückläufigen Infektionszahlen gezielte Öffnungen einleiten, die mit guten Hygienekonzepten verantwortbar sind. Betriebliche Rücklagen und die Staatskasse sind nicht unerschöpflich.“ Der wirtschaftliche Schaden durch den Lockdown wird in Deutschland auf derzeit rund fünf  Milliarden Euro in der Woche taxiert, für Bayern 700-900 Millionen Euro.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 

 


Pressemitteilung-Nr. 30/21

 

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