Aiwanger: "Durch grüne Dauernörgler wurde großer wirtschaftlicher Schaden angerichtet"

 

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil IV ZR 144/21 vom 26.01.2022) zu den umstrittenen Betriebsschließungsversicherungen kommentiert. Aiwanger: „Natürlich ist es bedauerlich für die Gastronomie, dass der Bundesgerichtshof den Wirtinnen und Wirten im Streit mit den Versicherungsunternehmern keine Ansprüche aus ihren Betriebsschließungsversicherungen zuerkennt. Aber die gestrige Entscheidung zeigt, dass wir von Beginn an mit unserer bayerischen Lösung richtig lagen.“, erklärte Aiwanger.

 

Anfang April 2020 hatte Staatsminister Aiwanger nach den ersten Tagen der pandemiebedingten Schließung von Gaststätten und Hotels zwischen Versicherungswirtschaft und Gastronomie vermittelt. Ergebnis war ein Vorschlag für ein Kompromissangebot, das die Versicherer ihren Versicherungsnehmern individuell ausgestaltet unterbreiten konnten. Im Hinblick auf die verbleibende Deckungslücke nach Abzug von staatlichen Leistungen und eingesparten Kosten wurde eine hälftige Teilung dieser Lücke zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vorgeschlagen. Damit sollte die Gastronomie die Chance bekommen, kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Liquidität zu erhalten. Jedem Versicherungsnehmer blieb freigestellt, ob das Angebot der Versicherung angenommen würde.

 

Aiwanger: „Der BGH hat jetzt eine besonders umstrittene Fallgestaltung entschieden. Andere Varianten sind weiterhin offen. Das zeigt, dass es richtig war, einen Kompromissvorschlag zu machen, der es den Wirtinnen und Wirten ermöglichte, selbst abzuwägen, was für ihre Betriebe das Beste ist. Etwa drei Viertel der Betriebe haben die Angebote ihrer Versicherer angenommen und sind damit nun im Ergebnis besser gefahren, als durch die Instanzen zu klagen und am Ende auch noch die Kosten dafür tragen zu müssen."

 

Die grünen Dauernörgler wie Landtagsfraktionschef Hartmann sollten sich dafür entschuldigen, dass sie unsere richtigen Entscheidungen verhöhnt und die Gastronomie verunsichert haben. Aiwanger: "Viele Versicherte haben auch aufgrund dieser Kritik den Vergleich nicht angenommen. Damit wurde großer wirtschaftlicher Schaden angerichtet.“

 

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Pressemitteilung-Nr. 29/22

 

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