MÜNCHEN Der Bayerische Landtag hat heute das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet - auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Minister begrüßt das Gesetz als dringend notwendigen Schritt zur Anpassung des Ladenschlussrechts an die Lebensrealität der Menschen und die Herausforderungen im Handel.
Aiwanger: "Wir ermöglichen dem Einzelhandel jetzt bis zu zwölf lange Einkaufsnächte pro Jahr und die rechtssichere Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten. Mit den erweiterten Öffnungsmöglichkeiten für die digitalen Kleinstsupermärkte stärken wir insbesondere die Nahversorgung im ländlichen Raum, was mir persönlich ein besonderes Anliegen ist.“ Die neue Regelung zu den digitalen Kleinstsupermärkten erlaubt einen durchgehenden Betrieb ohne Sortimentsbeschränkung. "Digitale, durchgehend geöffnete Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche ermöglichen eine flächendeckende Versorgung – gerade dort, wo klassische Supermärkte schließen. Besonders für den ländlichen Raum ist das ein großer Fortschritt", erklärt der Minister.
Das neue Gesetz hält weiterhin an den allgemeinen Ladenschlusszeiten fest, eröffnet für den Handel und die Kommunen trotzdem zusätzlichen Spielraum. Aiwanger betont: „Mit den zukünftig zulässigen bis zu acht verkaufsoffenen Abenden je Kommune und bis zu vier unternehmensindividuellen verkaufsoffenen Abenden je Betrieb werden die Innenstädte gestärkt. Ich appelliere an alle Kommunen, von den neuen Möglichkeiten rege Gebrauch zu machen."
Die Reform sieht außerdem eine zeitgemäße Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten in Tourismus- und Ausflugsorten vor. Künftig können Gemeinden eigenständig festlegen, ob sie als solcher Ort gelten. Zugleich wird der Begriff „Tourismusbedarf“ erweitert, der in Urlaubsorten auch an Sonntagen verkauft werden darf. Zu diesem Tourismusbedarf gehören zukünftig auch Bade- und Sportzubehör und Waren, die für die Region kennzeichnend sind. Die Regelungen stärken damit auch das Urlaubsland Bayern.
Ein weiterer Baustein ist der gezielte Abbau von Bürokratie: So wird etwa der alljährliche Erlass zur Verkaufsfreigabe von Blumen am Muttertag durch eine auf Dauer geltende gesetzliche Regelung ersetzt, Busbahnhöfe werden Zugbahnhöfen gleichgestellt und die Verkaufsflächen an den internationalen Verkehrsflughäfen in Bayern werden maßvoll ausgeweitet.
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 280/25