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Aiwanger: "Der Netzanschluss für den Bürgerwindpark Steigerwald ist gesichert"

MÜNCHEN Im mittelfränkischen Steigerwald entsteht bis 2028 einer der größten Bürgerwindparks Bayerns. Insgesamt 19 Windräder sollen dort erneuerbaren Strom für die Region erzeugen. Dank der mehrmonatigen Vermittlungsarbeit von Energieminister Hubert Aiwanger und der Regierung von Mittelfranken gibt es nun eine Lösung für den Anschluss der Anlagen an das regionale Stromverteilnetz der N-ERGIE. Aiwanger: "Wir haben für den Windpark Steigerwald einen sehr guten Kompromiss gefunden. Angesichts der fehlenden Netzkapazitäten vor Ort verzichtet der Windparkbetreiber seinerseits auf das laut EEG bestehende Einspeiserecht. Im Gegenzug akzeptiert die N-ERGIE eine flexible Netzanschlussvereinbarung. Zur Sicherung der Netzstabilität wird zwar die Einspeisung des Windstroms zeitweise begrenzt. Diese Restriktionen sind aber zeitlich bis Ende 2031 befristet. Mit dieser pragmatischen Lösung ist die Zukunft des Windparks im Steigerwald gesichert. Die technische und wirtschaftliche Ausgestaltung muss jetzt schnellstmöglich konkretisiert werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die Kompromissbereitschaft und die Geduld." 

 

Der Energieminister lobt das Engagement für den Windpark: "Hier im Steigerwald entsteht ein Leuchtturmprojekt der bayerischen Energiewende mit starkem Rückhalt bei den Menschen vor Ort. Die gesamte Wertschöpfung des Windparks verbleibt in der Region unter direkter Beteiligung der Bürger: Das hat Modellcharakter. Je zügiger der Windpark errichtet und ans Netz gebracht werden kann, desto besser ist es für die Region."

 

"Ich freue mich, dass wir jetzt eine verbindliche Netzanschlusszusage für den Windpark Steigerwald haben“, so Mittelfrankens Regierungspräsidentin Dr. Kerstin Engelhardt-Blum. "Vielen Dank an alle Beteiligten, die sich gemeinsam mit uns dafür eingesetzt haben, dass dieses Vorzeigeprojekt ans Netz gehen kann, insbesondere auch an die Menschen vor Ort, die das Vorhaben in vorbildlicher Weise unterstützt haben.“

 

Hintergrund: Betreiber von Wind- oder Solaranlagen haben laut § 8 EEG Anspruch auf einen zeitnahen Netzanschluss und die uneingeschränkte Einspeisung ihres Stroms. Fehlen dafür vor Ort die Netzkapazitäten, kann eine flexible Netzanschlussvereinbarung (eine so genannte FCA – Flexible Connection Agreement) zur Anwendung kommen. Mit dieser Vereinbarung zwischen Projektierer und Netzbetreiber kann eine Anlage dennoch ans Netz gehen, unter der Bedingung, dass sie vorübergehend nicht vollständig einspeisen darf. Damit kann der Betrieb starten, obwohl der Netzausbau noch aussteht.

 

Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 263/25
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Prinzregentenstraße 28, 80538 München