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Aiwanger: "Wenn Windräder nachts nicht permanent blinken, sondern nur bei Bedarf, dann trägt das zur Akzeptanz bei"

MÜNCHEN  Um die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, müssen Windenergieanlagen, die über 100 Meter hoch sind, seit dem 1. Januar 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Leuchtfeuer der Anlagen nur dann aktiv sind, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert, wodurch unnötige Lichtimmissionen in den meisten Nachtstunden vermieden werden. Das bayerische Wirtschaftsministerium bemüht sich intensiv, dass diese Regelung möglichst ohne Verzögerung umgesetzt wird. 

 

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger erklärt: „Mit der Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung zeigen wir, dass Energiewende und Lebensqualität Hand in Hand gehen können. Wenn Windräder nachts nicht permanent blinken, sondern nur bei Bedarf, um vom Flugzeug aus sichtbar zu sein, dann trägt das zur Akzeptanz für Windkraftanlagen bei. Das ständige Blinken in der Nacht haben Anwohner in der Vergangenheit oftmals als störender empfunden als das Windrad selbst. Deshalb setzen wir uns seitens des Ministeriums intensiv dafür ein, diesen Störfaktor zu beseitigen.“

 

Die meisten Windenergieanlagen wurden bereits erfolgreich nachgerüstet. Nur in besonderen Fällen, z.B. wenn die Umrüstung wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder aus luftfahrrechtlichen Gründen können Ausnahmen zugelassen werden. Ausführliche Informationen finden sich im Energie-Atlas Bayern.

 

Ansprechpartnerin:

Nicole Engelhart

Stellv. Pressesprecherin

 


Pressemitteilung-Nr. 244/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München