Aiwanger: "Praxistaugliche Anpassungen der Corona-Maßnahmen bringen wichtige Erleichterungen in vielen Lebensbereichen"

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die heute verabschiedeten Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen in Bayern. Aiwanger: "Wir haben im Ministerrat wichtige Erleichterungen in zahlreichen Lebensbereichen auf den Weg gebracht. Besonders wichtig ist, dass in allen Bereichen der Jugendarbeit wieder ein negativer Test genügt. Damit schaffen wir die wichtige soziale Teilhabe für die Heranwachsenden. Auch im Bereich des Führerscheins ist mit künftig generell 3G eine praxistaugliche Lösung gefunden, sowohl für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die bisher 2G erfüllen mussten, als auch beispielsweise für osteuropäische Lkw-Fahrer, deren Impfstoff in der EU noch nicht zugelassen ist, die aber in Bayern eine regelmäßige Führerschein-Nachschulung absolvieren wollen, was bisher nicht möglich war."

 

Auch für die Erhöhung der Kapazitäten bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen gibt es jetzt die neue Regelung von 50% statt 25%. Wirtschaftsminister Aiwanger: „Dieser heutige Beschluss, der ab 27. Januar gilt, stellt wichtige Erleichterungen in zentralen Bereichen der Freizeitgestaltung der Menschen in Bayern dar, ohne damit den Infektionsschutz aufs Spiel zu setzen.“

 

Zudem zeigt sich Staatsminister Aiwanger erleichtert darüber, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Vortag keine Verschärfungen bringen: „Es war die richtige Entscheidung, keine weiteren Verschärfungen vorzunehmen. Bei Omikron müssen wir aufgrund der sich ständig ändernden Situation mehr als zuvor auf Sicht fahren. Dass wir heute dort angepasst haben, wo Bayern bisher strenger als die MPK-Beschlüsse war, ist deshalb eine folgerichtige Entscheidung. Nach wie vor sehen wir eine Entspannung der Intensivkapazitäten, können aber nicht ausschließen, dass bei den sprunghaft steigenden Infektionszahlen die Belegung der Normalbetten wieder zunimmt.“

 

Im Einzelhandel bleibt es dabei, dass alle Bereiche ohne 2G für alle Kunden zugänglich sind, ebenso gilt künftig bei der beruflichen Bildung, beispielsweise Fortbildung bei Handwerksmeistern, wieder 3G statt 2G. Sportvereine können künftig mit 50 Prozent Belegung wieder Zuschauer zulassen und Einnahmen erzielen, ab 1000 Zuschauer sind 25 Prozent möglich - maximal 10.000 Zuschauer.

 

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Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 24/22
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