Aiwanger: "Wir haben die Weichen für den Fortschritt der Energiewende gestellt"

BERLIN/MÜNCHEN Bundestag und Bundesrat haben in ihrer letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ein umfangreiches Energie- und Klimapaket beschlossen. Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hatte sich mit Nachdruck für wichtige bayerische Anliegen eingesetzt, unter anderem hinsichtlich der Stärkung des dezentralen Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie des neuen regulatorischen Rahmens für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Staatminister Aiwanger: „Alle fordern den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir haben dafür gesorgt, dass auch die Rahmenbedingungen besser angepasst werden. Akzeptanz erreicht man am ehesten, wenn die Menschen einen wirtschaftlichen Nutzen von den Anlagen in ihrer Landschaft haben. Jetzt ist dies auch bei PV-Freiflächenanlagen möglich. Und endlich kommt die Agri-PV in die Praxis: Diese innovative Verbindung von Landwirtschaft und Stromerzeugung halte ich für äußerst vielversprechend, weil unsere kostbaren Flächen so für beide Belange genutzt werden können.“

 

Unter anderem wurden folgende bayerischen Forderungen umgesetzt:

 

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht von nun an eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen. Staatsminister Aiwanger: „Damit wird eine wichtige Forderung Bayerns zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie umgesetzt. Bereits im März hatte ich mich in einem offenen Brief an Herrn Bundesminister Altmaier dafür eingesetzt, dass Kommunen finanziell an Solar-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Dieser Einsatz hat sich ausgezahlt. Die Kommunen und die Bevölkerung vor Ort können nun von der lokalen Wertschöpfung der Anlagen profitieren und die erforderliche Akzeptanz für diese Technologie bleibt erhalten.“
  • Die umlagenbefreite Eigenversorgung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowatt wird zukünftig ohne eine arbeitsbezogene Beschränkung möglich sein. Das bedeutet, dass die bisherige Begrenzung auf höchstens 30 Megawattstunden pro Kalenderjahr entfällt. Staatsminister Aiwanger: „Mit dieser Neuregelung wird endlich die unbürokratische Eigenversorgungslösung für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen erreicht, die wir in Bayern bereits im Jahr 2019 im Bundesrat gefordert haben.“
  • Das Ausschreibungsvolumen für die Innovationsausschreibung für besondere Solaranlagen wurde von 50 auf 150 Megawatt verdreifacht. Zudem wurde die Flächenkulisse für innovative PV-Anlagen im agrarwirtschaftlichen Bereich („Agri-PV“) auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen angebaut werden, erweitert.
  • Bestehende, flexible Biogasanlagen erhalten endlich die von Bayern geforderte Rechts- und Investitionssicherheit hinsichtlich der Flexibilitätsprämie und des Flexibilitätszuschlags. Die Nutzung der Flexibilitätsprämie schließt zudem nicht länger pauschal die Nutzung des Flexibilitätszuschlags aus, so wie dies Staatsminister Aiwanger in einem gemeinsamen Brief mit Frau Staatsministerin Kaniber an Herrn Bundesminister Altmaier eingefordert hatte.
  • Die von Bayern bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2021 geforderte Anschlussförderung von Güllekleinanlagen wurde endlich von Seiten des Bundes umgesetzt. Bayern konnte im Rahmen des Verfahrens noch eine Anhebung der Vergütung von 13 auf 15,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und von 6 und 7,5 Cent pro Kilowattstunde bis 150 Kilowatt Bemessungsleistung erreichen. Auch eine Reduzierung der Degression auf 0,5 Prozent ab 2022 pro Jahr konnte durchgesetzt werden.
  • Für KWK-Anlagen zwischen 500 Kilowatt und 1 Megawatt, für die ab dem Jahr 2021 die Ausschreibungspflicht gilt, konnte eine praxistaugliche Übergangsregelung gefunden werden. Auf diese Weise wird die Planungssicherheit der Anlagenbetreiber, die vor der Gesetzesänderung investiert haben, in angemessener Weise berücksichtigt.
  • Bayern hat den Bund bereits in seiner im Mai 2020 vorgelegten Wasserstoffstrategie mit Blick auf den regulatorischen Rahmen für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zum raschen Handeln aufgefordert. Die nun beschlossenen Punkte zum Einstieg in die Regulierung der Wasserstoffnetze, zur Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, zu den sogenannten Klimaschutzverträgen (Carbon Contracts for Difference) sowie zu den vereinfachten Regelungen für Stromspeicher werden daher begrüßt. Staatsminister Aiwanger: „Der Bund hat mit dem vorliegenden Gesetzespaket wichtige Weichen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gestellt. Hierauf aufbauend sind jedoch weitere Unterstützungsinstrumente zur Technologieentwicklung, zur industriellen Skalierung, zu Versorgungsinfrastruktur und zum Einsatz in Industrie und Mobilität erforderlich.“

 

 

Ansprechpartnerin: 

Katrin Nikolaus, stv. Pressesprecherin

 

 


Pressemitteilung-Nr. 229/21

 

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