MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger möchte Schausteller, Festwirte und kommunale Veranstalter besser unterstützen. Diese Branche zeichne sich nicht nur als reine Veranstalter aus – sie sei eine tragende Säule regionaler Wertschöpfung, betont der Minister: „Volksfeste sind Ausdruck bayerischer Lebensfreude, gelebter Tradition und lokaler Wirtschaftskraft. Damit sie auch in Zukunft Orte des Miteinanders bleiben können, müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie für Veranstalter tragfähig und für Besucher bezahlbar bleiben. Ich setze mich dafür ein, dass unsere Festkultur nicht an Bürokratie, Sicherheitsauflagen oder Strompreisen scheitert.“
Die Kosten für die Durchführung der Feste sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ein zentrales Anliegen für den Minister ist die Entlastung bei den Energiepreisen. Aiwanger hat sich deshalb an die bayerischen Kommunen gewendet mit der Bitte, dass kommunale Stadtwerke als Stromanbieter die besondere Rolle von Volksfesten anerkennen. Sie könnten so angemessene, bezahlbare Tarife für temporäre Großabnehmer wie Festwirte anbieten. Bisher gelten für sie die höchsten Tarife, obwohl Volksfeste nur für kurze Zeit Strom beziehen. Aiwanger: „Ich appelliere an die Kommunen und Stadtwerke, ihre Tarife zu überprüfen. Gerade dort, wo Stromversorger in kommunaler Hand sind, sollte es möglich sein, günstigere Tarife anzubieten. Ich weiß um die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen. Es gilt aber auch, die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung dieser Veranstaltungen im Blick zu behalten und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch kleinere Feste weiterhin stattfinden können.“
Gerade in kleineren Gemeinden besteht die Gefahr, dass sich aufgrund der steigenden Kosten keine Festzeltbetreiber mehr finden lassen. Dies würde nicht nur den Verlust eines wichtigen Teils unserer Kultur bedeuten, sondern auch den Wegfall eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors vor Ort.
Ansprechpartnerin:
Nicole Engelhart
Stv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 226/25