Aiwanger: "Wir brauchen eine Lockerung der Biersteuerschraube und eine dauerhafte Absenkung der Steuersätze. Die mittelständische Brauwirtschaft braucht jetzt eine Zukunftsperspektive."

MÜNCHEN  Das Bayerische Wirtschaftsministerium setzt sich bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat zum Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen für eine Entfristung der ermäßigten Biersteuersätze ein. Die aktuell geltenden Preisanpassungen laufen Ende 2022 aus. „Kleine und mittelständische Brauereien sind infolge der Corona-Pandemie gravierend belastet. Die Kosten für Rohstoffe, Verpackungen und Gebinde sind ungebrochen hoch. Zusätzlich sind die Energiekosten schwierig zu kalkulieren. Die starken Preissprünge bei all diesen Kostenfaktoren belasten die Brauwirtschaft enorm und gefährden Existenzen. Kleine und mittelständische Brauereien brauchen jetzt eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Die Biersteuerschraube muss gelockert werden. Die bis Ende 2022 gestaffelten Biersteuersätze müssen auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt werden. Ich werde mich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates für eine dauerhafte Entlastung und Senkung der Steuersätze einsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir der mittelständischen Brauwirtschaft nur durch ermäßigte Biersteuersätze eine Zukunftsperspektive eröffnen.“

 

Das Wirtschaftsministerium setzt sich seit Jahren für eine Senkung der Biersteuer ein, weil die Biervielfalt und Braukunst der rund 1.500 Brauereien und Braustätten in Deutschland einzigartig sind. So griff der Bund den bayerischen Standpunkt bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum ersten Corona-Steuerhilfegesetz (Mitte 2020) auf. „Leider befristete Berlin die coronabedingte Senkung der Biersteuermengenstaffel bis Ende 2022. Diese Entscheidung war nicht zukunftsorientiert! Denn eine niedrigere Biersteuer ist weiterhin ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der mittelständischen Produzenten. Mehr steuerliche Entlastung als Belastung ist mein Ziel. Nur eine dauerhafte Reduzierung der Steuerlast trägt zur Existenzsicherung unserer bayerischen Betriebe bei“, erläutert Wirtschaftsminister Aiwanger. „Diese zentrale Forderung der bayerischen Brauwirtschaft teile ich vollumfänglich. Denn die über 630 Brauereien sind wirtschaftliche und kulturelle Aushängeschilder des Lebensmittels Bier. Sie sind die Genussbotschafter des Freistaats. Sie sind der Garant für brautechnisches Können und höchste Qualitätsansprüche.“

 

Dr. Patrik Hof

Stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 214/22
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