Aiwanger: "Erbschaft- und Schenkungsteuer am besten abschaffen, aber mindestens anpassen und flexibler machen."

München   Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert eine Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, um Bürger und Unternehmer im Freistaat steuerlich zu entlasten. Die Bundesregierung müsse umgehend tätig werden. Bayern hat hier mit dem Reformantrag „Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen“ maßgebliche Vorarbeit geleistet. „Der bayerische Antrag liegt bei der Regierung in Berlin weiterhin auf dem Tisch. Jetzt heißt es endlich tätig werden. Denn die Auswirkungen der Erbschaftsteuer stellen einen Bremsklotz für die Wirtschaft dar. Meiner Meinung nach gehört die Erbschaftssteuer am besten komplett abgeschafft!“, sagt Aiwanger. „Auf diese von Bürgern und Unternehmen erhobene Zwangsabgabe könnte der Staat verzichten. Bevor es soweit kommt, sollte aber zumindest im ersten Schritt die aktuellen Regelungen dieser Einnahmequelle für die öffentlichen Kassen überdacht werden. So wurde beispielsweise der bundeseinheitliche Freibetrag seit 2009 nicht mehr angepasst. Angesichts der regionalen Preisgefälle beispielsweise am Grundstücksmarkt bedarf es dringend einer Flexibilisierung“, sagt Aiwanger. „Die Länder sollten den persönlichen Freibetrag selber regeln dürfen. Angesichts von Inflation und gestiegenen Immobilienpreisen haben die Freibeträge mittlerweile einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren. Gerade in den bayerischen Ballungsräumen wird der gestiegene Wert von Häusern für viele Eigentümer zum Problem: Kann die Erbschaftsteuer nicht aufgebracht werden, muss die Immobilie verkauft werden. Davon profitieren oftmals Investoren, die nicht sozial vermieten, sondern auf hohe Renditen abzielen. Privateigentumsaufbau soll mehr Vor- als Nachteile bringen. Daher sollten die Länderparlamente in eigener Zuständigkeit über die Höhe der Freibeträge entscheiden können.“

 

Durch Gesetzesänderungen in den Jahren 2008 und 2016 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer umfassend reformiert. Es ist nach Ansicht von Aiwanger aber seitdem zu wenig passiert, um notwendige Anpassungen umzusetzen. „Genauso wie sich der Privateigentumsaufbau lohnen soll, sollen Unternehmensnachfolgen nicht an überbordenden Steuerregelungen scheitern. Auch wenn das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen enthält, passen sie zum Teil nicht zur betrieblichen Praxis. Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie brauchen wir hier eine umfassende Nachbesserung. Unternehmer, die den Betrieb in den letzten fünf oder sieben Jahren geerbt oder geschenkt bekommen haben, droht eine zusätzliche Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das gilt es zu vermeiden. Des Weiteren drohen Unternehmern zusätzliche Nachforderungen bei der Erbschaftsteuer, wenn die Unternehmenserben ihr Personal nicht mindestens fünf bzw. sieben Jahre mit einer bestimmten Lohnsumme halten. Sachgerecht wäre es, auf Antrag die Krisenjahre bei der Lohnsummenbetrachtung auszublenden. Dadurch würde sich die Lohnsummenfrist verlängern. Die Erbschaftsteuer darf für Familienunternehmen nicht zur Bremse bei der Nachfolge werden. Die Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit und Klarheit durch gesetzliche Regelungen. Alteigentümer von mittelständischen Betrieben aus Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe oder Handwerk standen auch schon vor der Pandemie vor der Frage Stilllegung oder Fortführung. Wir müssen potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger bei den vielen Herausforderungen unterstützen und nicht unnötig steuerlich belasten. Schließlich übernehmen sie unternehmerische Verantwortung und sichern Existenzen in Bayern“, erklärt Aiwanger.

 

Dr. Patrik Hof

Stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 183/22
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