Aiwanger: "Im Einzelfall jetzt bis zu 250.000 Euro Unterstützung möglich. Insbesondere für Schweinehalter ist das wichtig"

MÜNCHEN  Der Ministerrat hat heute auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.

 

Aiwanger: „Von der Begrenzung der Härtefallhilfe auf 100.000 Euro sind durch die anhaltende Durststrecke infolge von Corona zahlreiche Schweinehalter im Freistaat betroffen. Dabei warten viele schon seit Monaten auf Förderung und wurden dabei zum Teil mit unerfüllbaren Nachweispflichten bezüglich ihrer Umsatzrückgänge belegt, die der Bund für die Beantragung von Überbrückungshilfe eingefordert hat. Ich habe mich deshalb nachdrücklich für die bestmögliche Lösung eingesetzt. Die Anhebung des Deckels auf bis zu 250.000 Euro in begründeten Einzelfällen war mir auch ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich, dass der Ministerrat meinem Vorschlag gefolgt ist. Damit ist für die Betroffenen eine erhöhte Förderung in der Härtefallhilfe möglich.“

 

Mit der Anhebung des Höchstbetrags wird auf die Verlängerung des Förderzeitraums der Härtefallhilfe von anfangs acht auf inzwischen 20 Monate reagiert, da sich bei vielen Unternehmen entsprechend auch der Förderbedarf erhöht hat. "Wichtig ist die Anhebung insbesondere für den Teil der bayerischen Schweinehalter, der mangels Nachweises eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs von der Überbrückungshilfe des Bundes ausgeschlossen ist. Auf Grundlage einer vom Freistaat mit dem Bund ausgehandelten Kompromisslösung können diese Schweinehalter im Rahmen der Bayerischen Härtefallhilfe gefördert werden und jetzt auch von der erhöhten Förderhöchstgrenze profitieren", erklärte Aiwanger. Bei Härtefallhilfen über 100.000 Euro wird der Einzelfall im Sinne einer Existenzgefährdung und eines entsprechenden erheblichen Bedarfs geprüft.

 

Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100% der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen.

 

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Leiter Presseraferat


Pressemitteilung-Nr. 178/22
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