Aiwanger: "Neustart in Gastronomie und Tourismus mit einer Balance aus Schutz und Perspektive"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erwartet für den Neustart von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus in Bayern einen Neustart mit klaren Regeln und guten Hygienekonzepten. Aiwanger: „Wir werden am Montag im Ministerrat ein gutes Regelwerk beschließen. Es wird ein Konzept mit einer Balance aus Schutz und Perspektive werden.“

 

Diese Eckpunkte des Regelwerkes stehen bereits fest:
 

Fristen: Grundsätzlich sind Öffnungen möglich, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert in Städten/Landkreisen fünf Tage nacheinander unterhalb von 100 liegt. Öffnungszeitpunkt ist dann der übernächste Tag nach dieser Frist. Sollte der Inzidenzwert die 100 an drei nacheinander folgenden Tagen wieder überschreiten, gelten ab dem übernächsten Tag wieder Regelungen der Bundesnotbremse. Die Öffnungsentscheidung gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt.

 

Testpflichten: Gäste oder Besucher dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder eines aktuellen Selbsttests unter Aufsicht in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Bei längeren Aufenthalten in Beherbergungsbetrieben ist alle 48 Stunden ein Test zu wiederholen, sofern weitere Leistungen (insbesondere gastronomische Angebote) in Anspruch genommen werden.

 

Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte sowie genesene Personen und Kinder bis zum 6. Geburtstag. Soweit nur ein Hausstand an einem Tisch in der Außengastronomie sitzt, ist ebenfalls kein Test erforderlich

 

Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt stabil die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, entfällt die Testpflicht für touristische Dienstleistungen. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt bestehen.

 

Gastronomie: Die Außengastronomie in Städten und Landkreisen kann bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab Montag, 10.Mai wieder öffnen. Sperrstunde ist 22 Uhr.

 

Hotels: Beherbergungsbetriebe in bayerischen Städten und Landkreisen können bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab dem 21. Mai wieder öffnen. Dazu zählen Hotels, Feriendörfer, -wohnungen und -häuser sowie Campingplätze und vergleichbare Einrichtungen. Verpflegung von Gästen ist auch im Innenraum erlaubt; Sperrstunde ist hier ebenfalls 22 Uhr. Auch für Gäste geöffnet sind zum Betrieb gehörende Schwimmbäder, Wellnessbereiche sowie Solarien und Fitnessräume (außen und innen). Der Nachweis einer Testung ist bei Ankunft erforderlich sowie bei längeren Aufenthalten alle 48 Stunden, sofern weitere Leistungen, insbesondere gastronomische Angebote, in Anspruch genommen werden. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt auch bei einer Inzidenz von unter 50 bestehen.

 

Touristische Einrichtungen, Dienstleistungen und Thermalanlagen: Seilbahnen, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre öffnen ab dem 21. Mai. Auch sollen touristische Dienstleistungen wie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien zum gleichen Termin wieder zugelassen werden. Auch öffnen ab dem 21. Mai Thermenanlagen mit medizinisch-therapeutischem Schwerpunkt im Außenbereich.

 

Hygienekonzepte: Es kommen in allen Bereichen die überarbeiteten Hygienekonzepte des vergangenen Jahres zum Einsatz, die sich hervorragend bewährt haben und einen sehr hohen Infektionsschutz für Beschäftigte und Gäste gewährleisten.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 171/21
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