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Aiwanger: "Die Naturwiederherstellungsverordnung in ihrer jetzigen Form ist eine große Gefahr für die Waldbewirtschaftung. Bei der nationalen Ausgestaltung muss der Bund genau hinschauen"

MÜNCHEN  Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist seit wenigen Monaten in Kraft. Derzeit wird auf Bundesebene die nationale Ausgestaltung der Verordnung diskutiert. Besonders hart dürfte es die Land- und Forstwirtschaft in Bayern treffen, die weitere Bewirtschaftung vieler Flächen steht auf dem Spiel. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger spricht sich gegen das gesamte Regelwerk aus, das gerade auch für Waldflächen weitreichende und sehr bürokratische Regeln festlegt. Die Forst- und Holzwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Bayern und bildet mit rund 160.000 Beschäftigten eine wichtige Säule der bayerischen Wirtschaft, vor allem im ländlichen Raum. Aiwanger betont: "Seit Jahren versucht die EU, die Waldbesitzer zu gängeln und dafür zu sorgen, dass sie ihre Wälder nicht mehr nutzen können. Die Naturwiederherstellungsverordnung in der jetzigen Form ist ein weiterer Angriff auf das Eigentum und eine große Gefahr für die Waldbewirtschaftung. Wir retten das Klima nicht, indem wir Wälder stilllegen oder der Totholzanteil ein paar Prozent höher wird - der Schlüssel heißt nachhaltige Bewirtschaftung. Ich hoffe und erwarte dass der Bund hier Fehlentwicklungen reduzieren kann, aber es muss eine klare rote Linie eingezogen werden, um das Eigentum nicht zu bevormunden und zu beeinträchtigen. Am sinnvollsten wäre es, diese Verordnung generell zu stoppen. Frau von der Leyen muss diese Idee wieder einsammeln."


Die Verordnung mache den EU-Mitgliedstaaten strenge Naturschutzvorgaben, die unter anderem die Renaturierung riesiger Flächen oder unrealistische Vorgaben für die Entwicklung von Bestäuberpopulationen und von Wald- und Feldvögeln umfassen. „Jüngst kam auf, dass Brüssel sogar für Lebensräume, die sich in einem nachweislich guten Zustand befinden, weitere Verbesserungsmaßnahmen vorschreiben will. Das schießt völlig über das Ziel hinaus und ist nicht praxisgerecht,“ erläutert Aiwanger.  Die Umsetzung der Verordnung werde allein in Deutschland Milliardenbeträge verschlingen. Der Minister betont, dass nach dem freiwilligen Ansatz auf Privatflächen Maßnahmen verstärkt im Staatswald umgesetzt und letztlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden müssten.
 

Der Minister befürchtet daher auch für die Bayerischen Staatsforsten Einschränkungen durch überzogene Naturschutzauflagen und einen bürokratischen Zusatzaufwand durch Monitoring-, Dokumentations- und Berichtspflichten. Aiwanger gibt dabei zu bedenken, dass insbesondere im Staatswald eine vorbildliche Forstwirtschaft betrieben wird und die Vielfalt im öffentlichen Wald seit Jahrzehnten steigt. Anstatt anzuerkennen, dass die bayerischen Waldbesitzer ihre Hausaufgaben machten, überziehe sie die EU nun mit Restriktionen, so Aiwanger. 

Ansprechpartner:

Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 154/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München