Aiwanger: "Volksfeste wieder möglich - Sonderhilfe für Schausteller von bis zu 15.000 Euro"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die ausgeweiteten Sonderhilfen für Schausteller als wichtigen Beitrag für eine schwerstens von der Coronapandemie getroffene Branche bezeichnet. Aiwanger: "Die Branche durfte zwei Jahre lang keine Volksfeste und Weihnachtsmärkte veranstalten. Viele Schausteller und Beschicker stehen vor dem Ruin. Wir helfen jetzt, damit die betroffenen Unternehmer wieder loslegen können. Frühlingsfeste und Volksfeste sind in Bayern wieder möglich. Gerade in einer Doppelkrise aus Corona und Krieg in Europa brauchen die Menschen wieder positive Erlebnisse und die Beschicker eine Chance, wieder ihr eigenes Geld zu verdienen. Die Sonderhilfe ist eine dringend nötige Vitaminspritze, um den Schaden wenigstens etwas zu lindern und wieder Veranstaltungen organisieren zu können.“ 

 

Mit der Erweiterung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf die Volksfeste werden insbesondere Marktkaufleute und Schausteller unterstützt, die neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Volksfestverbot betroffen waren. Sie können künftig statt für bisher fünf Monate bis zu 10 Monate einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro beantragen. Hiermit hilft der Freistaat einer bislang besonders von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Branche mit einer Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Für die um diesen neuen Programmteil ergänzte Sonderhilfe Weihnachtsmärkte stehen insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtsform (bis zu 49 Mitarbeitern und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro). Fördervoraussetzung für die vom Verbot der Volksfeste Betroffenen ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50% in mindestens fünf Monaten im Zeitraum Januar bis Oktober 2021. Die Antragstellung wird unbürokratisch erfolgen: Außer der Reisegewerbekarte ist kein gesonderter Nachweis über die Vorbereitung oder Absage eines Volksfestes erforderlich.

 

Die Antragstellung dieses neuen Programmteils erfolgt wie bei der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) und wird im April starten. Dabei wird die Antragsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert. Entstehende Kosten für den prüfenden Dritten werden im Rahmen der Förderung pauschal mit 500 Euro erstattet.

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 145/22
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