Weigert: "Unser hartnäckiger Einsatz hat sich gelohnt - Berlin kommt endlich zur Einsicht"

MÜNCHEN    Der aus wiederverwerteten Rest- und Abfallstoffen hergestellte Biokraftstoff HVO wird in Deutschland als Reinkraftstoff HVO100 zum Verkauf an öffentlichen Tankstellen zugelassen. Darauf haben sich die Grünen und die FDP in der Bundesregierung geeinigt. Die geplante Aufnahme der Norm DIN EN 15940 in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung ermöglicht künftig die Abgabe der klimafreundlichen synthetischen Alternative zu Dieseltreibstoff an Zapfsäulen. Die nachdrückliche Forderung aus Kreisen von Verbänden, Wirtschaft und Politik – gerade auch aus Bayern – hat Erfolg gezeigt.

 

Bayerns Wirtschaftsstaatsekretär Roland Weigert begrüßt die Entscheidung für mehr klimafreundliche Mobilität auf deutschen Straßen: „Unser hartnäckiger Einsatz hat sich gelohnt. Das Bundesumweltministerium hat seine ideologisch motivierte Blockade aufgegeben. Berlin kommt endlich zur Einsicht. Bald können wir HVO100 auch an deutschen Tankstellen tanken. Nicht nur die Logistikbranche atmet jetzt auf. Die Entscheidung war überfällig. HVO wird zum großen Teil aus Abfallstoffen wie Speiseöl oder Fettresten gewonnen. Der hochwertige synthetische Diesel reduziert die Schadstoffemissionen im Vergleich zu fossilem Diesel deutlich und kann sehr effizient und sauber verbrannt werden. Seit Jahren setzen wir uns aus Bayern dafür ein, dass die Bedeutung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen für den Klimaschutz beim Bund Gehör findet. Ohne Biokraftstoffe, und damit meine ich sowohl fortschrittliche als auch konventionelle aus Anbaupflanzen, wird der Verkehrssektor die gewünschten CO2-Einsparungen nicht erreichen.“

 

Während HVO100 in vielen europäischen Ländern längst flächendeckend getankt werden kann, ist der Vertrieb des Reinkraftstoffes an öffentlichen Tankstellen in Deutschland bislang rechtswidrig. Der klimaschonende Biokraftstoff entspricht zwar der Spezifikation EN 15940 für paraffinische Dieselkraftstoffe, aber aufgrund eines nur im deutschen Recht vorgegebenen unteren Dichtegrenzwerts nicht der Norm EN 590. Deshalb ist lediglich eine Beimischung von bis zu 26 Prozent zu konventionellem Diesel erlaubt. Die geplante Aufnahme von paraffinischen Diesel in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung macht den Weg frei für die Abgabe als Reinkraftstoff HVO100 an deutschen Tankstellen. Bayern hatte sich im Bundesrat lange dafür eingesetzt. Auch Umweltminister Thorsten Glauber hatte die Novellierung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits im Mai 2022 auf die Tagesordnung der Umweltministerkonferenz gebracht.

 

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Thomas Assenbrunner
stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 138/23
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