Aiwanger: "Bayern und NRW setzen sich als Vorreiter für ihre Schweinehalter ein. Der Bund muss jetzt Klarheit liefern."

MÜNCHEN  In der Frage der Förderung von schweinehaltenden Landwirten im Rahmen der Überbrückungshilfe kursierten zuletzt wiederholt Fehlinformationen und sogar falsche Medienberichte, nach denen bayerische Schweinehalter gegenüber den Landwirten in Nordrhein-Westfalen benachteiligt würden. Die Falschmeldungen beruhen im Wesentlichen auf einem missverständlichen und längst überholten Informationsblatt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalens, das den Eindruck erweckte, dass Landwirte in NRW auch dann Überbrückungshilfe erhalten, wenn der Corona-bedingte Umsatzrückgang unter 30% liegt.

 

Der Corona-bedingte Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Fördermonat gegenüber dem jeweiligen Referenzumsatz 2019 ist allerdings zwingende Antragsvorsetzung der Überbrückungshilfe des Bundes, von der auf Landesebene nicht abgewichen werden kann. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat mittlerweile klargestellt, dass auch in Nordrhein-Westfalen Antragsteller, die aufgrund des Abzugs eines Einflusses beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest unter die Grenze von 30 % Umsatzrückgang fallen, nicht für die Überbrückungshilfe antragsberechtigt sind.

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Bayern und NRW setzen sich bundesweit als Vorreiter für die Schweinehalter ein. Wir hoffen jetzt auf eine rasche Klarheit durch den Bund, damit alle Schweinehalter in Deutschland, die Prüfenden Dritten und die Bewilligungsstellen der Länder wissen, woran sie sind. Die Schweinehalter haben seit Ausbruch der Pandemie viel durchgemacht. Lockdowns, Absagen von Veranstaltungen, Volksfesten, Märkten, zudem Corona-bedingte Probleme bei den Schlachthöfen und die zuletzt verschärften Corona-Auflagen wie 2G und 2G plus haben zu erheblichen Absatzeinbrüchen in der Gastronomie geführt und den Preis von Schweinefleisch in den Keller getrieben. Nun müssen wir den Betroffenen endlich helfen, bevor es zu spät ist. Die Überbrückungshilfe ist auch für die Landwirtschaft da. Daher begrüße ich den Experten-Vorschlag aus NRW, den wir auch in Bayern identisch umsetzen.“

 

Für eine Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundes müssen Betroffene ihre Umsatzrückgänge als eindeutig Corona-bedingt nachweisen. Dies gilt für jedes Bundesland. Umsatzrückgänge aufgrund der Afrikanischen Schweinepest oder des chinesischen Importstopps gelten nicht als Corona-bedingt, so hat es das Bundeswirtschaftsministerium vorgegeben. Der Nachweis ist jedoch oft nicht möglich, weil etwa bei der üblichen Abgabe der Tiere an den lokalen Schlachthof der Exportanteil nicht exakt beziffert werden kann. Um entsprechende umsatzmindernde Faktoren zu berücksichtigen, hat NRW auf der Basis einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalens den Vorschlag eines 5%-igen Abschlags auf die Umsätze entwickelt. Bayern hat diesen Vorschlag inzwischen bereits umgesetzt, um den Landwirten schnell die benötigte Liquidität zu verschaffen. 

 

So läuft die Bewilligungspraxis in Bayern:

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern als zuständige Bewilligungsstelle prüft jeden offenen Antrag auf Überbrückungshilfe III, III Plus und IV, der durch einen prüfende Dritten, zum Beispiel Steuerberater, eingereicht werden muss. Sofern dieser die Corona-Bedingtheit der Umsatzrückgänge bestätigt, kann die IHK ohne Abschlag die volle Fördersumme bewilligen. Falls die Bestätigung nicht erfolgen kann, ist der Umsatz der entsprechenden Fördermonate fiktiv um jeweils 5 % zu erhöhen, um nicht-coronabedingte Faktoren zu berücksichtigen.  

 

Beispiel:

Ein Schweinehalter hat vor Umsatzbereinigung 50.000€ Referenzumsatz im März 2019 und 20.000€ Umsatz im März 2021 (Umsatzrückgang: 60%).

 

Nach Umsatzbereinigung (d.h. Umsatz März 2021 +5 % = 21.000€) beträgt der bereinigte Umsatzrückgang 58%.

Nach den Vorgaben der Überbrückungshilfe III würden diesem Landwirt sowohl vor als auch nach der Umsatz-Bereinigung 60 % seiner förderfähigen Fixkosten erstattet werden. Bayern und NRW haben jetzt eine Initiative Richtung Bundeswirtschaftsministerium gestartet, um dieses Verfahren sowohl für ihre Länder als auch für ganz Deutschland sicher anwenden zu dürfen. Zuletzt hat sich auch Niedersachsen diesem Vorstoß angeschlossen. 

 

Jedes Land hat seine eigene Bewilligungsstelle, die die jeweiligen Anträge nach den vom Bund vorgegeben Kriterien prüfen muss. 

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärt: „Hier gibt es keine Bevorzugung oder Benachteiligung. Wir sind uns einig, dass den betroffenen Landwirten in ganz Deutschland bestmöglich, das heißt schnell und verlässlich, geholfen werden muss.“ Ein entsprechendes Schreiben der drei Minister Aiwanger, Andreas Pinkwart (NRW) und Bernd Althusmann (Niedersachsen) an Bundeswirtschaftsminister Habeck ist auf dem Weg nach Berlin.

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 12/22
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