Aiwanger: "Die Genehmigung einer bäuerlichen Biogasanlage darf nicht schwieriger sein als für ein Flüssiggasterminal im Naturschutzgebiet!"

MÜNCHEN  Bei einem Runden Tisch mit Branchenvertretern hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die vielen regulatorischen Hemmnisse für die Biogaserzeugung thematisiert. Aiwanger: „Noch nie waren Biogasanlagen so wichtig für die dezentrale Wärme- und Stromerzeugung. Anstatt dieses Potenzial auszubauen, verfällt die Bundesregierung in einen Zertifizierungswahn und zieht die Handbremse. Mit Maximalvorgaben werden die EU-Auflagen frühzeitig übererfüllt. Das schafft europaweite Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer einheimischen Erzeuger. Eine solche Überregulierung verhindert außerdem Innovationen und zügige Genehmigungen. Wer eine schnelle Energiewende will, darf Biogas nicht ausbremsen.“

 

Insbesondere drei Normen werden von Biogasanlagenbetreiber kritisiert. Die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) sieht hohe Sicherheitsauflagen für die Lagerung von Gülle und noch höhere für die Lagerung von Gärresten vor, obwohl beide Stoffe nahezu identisch sind. Die BioStrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStrom-NachV) fordert Auflagen zur Zertifizierung von Biomasse, die zum Teil derzeit noch gar nicht umgesetzt werden können. Es fehlt sowohl an Zertifizierern als auch an eindeutigen Vorgaben. Außerdem müssen Güllekleinanlagen die Störfall-Verordnung einhalten, weil Biogas in Deutschland mit einer höheren Gefährdung und damit mit einem geringeren Schwellenwert von 10 Tonnen eingestuft wird. Die Verordnung gilt normalerweise für Anlagen der chemischen Industrie. Das ist nicht nachvollziehbar: In anderen EU-Ländern gelten diese höheren Anforderungen für Biomethan-Anlagen erst bei einem Schwellenwert von 50 Tonnen.

 

Hinzukommen strenge Anlagen- und Einheitenzertifikate, die bei jeder Änderung von Biogasanlagen und bei jedem neu oder nur wenig geänderten Blockheizkraftwerk neu erworben werden müssen. Diese verhindern Verbesserung von Anlagen, weil sie zeitaufwändig und kostenintensiv sind. Aiwanger kritisiert: „Dieser Dschungel aus Gesetzen und Zertifizierungen ist auf ein vernünftiges Maß zurückzustutzen. Wir erwarten uns von Berlin, klare und faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerade die vielen kleinen Betriebe müssen im Sinne der Energiewende wettbewerbsfähig sein." Aiwanger wird diese Wünsche aus der fachlichen Praxis bei Bundeswirtschaftsminister Habeck vorbringen und hofft auf Änderungen zugunsten der heimischen Bioenergie: „Es darf nicht sein, dass der Genehmigungsprozess einer bäuerlichen Biogasanlage deutlich länger dauert und schwieriger ist als für ein LNG-Terminal im Naturschutzgebiet!“

 

Bioenergie kann Schwankungen bei den anderen erneuerbaren Energien ausgleichen und ist für eine zukünftige, vor allem auf regenerativen Quellen beruhende Energieversorgung unverzichtbar. Dies senkt den Bedarf an fossilen Brennstoffen und schont das Klima. Am Termin teilgenommen haben Anlagenbetreiber sowie Vertreter von Verbänden, Hochschulen und Netzbetreibern.

 

Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 111/23
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