MÜNCHEN Bayerns Wirtschaft- und Energieminister Hubert Aiwanger ruft Kommunen mit unbebauten oder teilweise bebauten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergienutzung dazu auf, die Flächen zu aktivieren. „Diese Gebiete wurden im Hinblick auf ihre Eignung zur Errichtung von Windenergieanlagen überprüft und im örtlichen Einverständnis von den Regionalen Planungsverbänden festgelegt. Diese Potenziale gilt es nun zügig zu heben.“ Die direkte Ansprache des Wirtschaftsministeriums zur Initiierung weiterer Windenergieprojekte wird abgerundet durch einen Unterstützungsaufruf an alle bayerischen Landräte und Landrätinnen sowie die Vorsitzende der Regionalen Planungsverbände. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen und die Energiewende gemeinsam gestalten, um Wertschöpfung vor Ort zu erzeugen und unsere klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen“, so Aiwanger.
Mit der Bayerischen Windenergieoffensive AUFWIND arbeitet das Bayerische Wirtschaftsministerium stetig daran, die Rahmenbedingungen für den Bau von Windrädern zu verbessern. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz steht interessierten Kommunen mit Informationen zur Seite und die Regionalen Windkümmerer bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer individuellen Beratung und Unterstützung. Aiwanger: „Ich rufe die Kommunen dazu auf, diese Angebote auch anzunehmen und ihrerseits gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die nötigen Schritte einzuleiten, damit überall dort, wo es möglich und zulässig ist, Windräder auch wirklich gebaut werden.“
Mit der Erzeugung von Strom durch Windräder können die Kommunen nicht nur CO2 einsparen und damit einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten, sondern als Gemeinschaft auch wirtschaftlich profitieren. Im Erneuerbaren Energien Gesetz 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell am Ertrag von Windenergieanlagen zu beteiligen. Damit ist ein Beitrag von 12.000 bis 16.000 Euro pro Jahr zum Gemeindehaushalt möglich.
Auch bei der Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergie gibt es neue Erleichterungen: Staatsminister Aiwanger begrüßt die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt veröffentlichte Arbeitshilfe ‚Vogelschutz und Windenergienutzung‘. Die Arbeitshilfe werde die Rechtssicherheit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erhöhen. Sie konkretisiert Vorgaben des Windenergieerlasses für den Schutz bedrohter Vogelarten wie Rotmilan oder Schwarzstorch. Indem beispielsweise Untersuchungszeiten oder die Erfassung von Nistplätzen weiter konkretisiert werden, sollen Prüfverfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. „Windenergie und Artenschutz zielen beide auf den Erhalt unserer Lebensgrundlage. Die Arbeitshilfe unterstützt die Kommunen beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie“, sagt Aiwanger. Das sei ein wichtiges Zeichen an alle bayerischen Kommunen und Landkreise. „Wir unterstützen euch wo es nur geht. Jetzt zählen wir auf euer Engagement!“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte: „Artenschutz und Klimaschutz müssen Hand in Hand gehen. Diese großen Zukunftsthemen sind eng miteinander verknüpft. Wir brauchen gute und ausgewogene Lösungen vor Ort. Die Arbeitshilfe zeigt, wie Artenvielfalt und Windkraft partnerschaftlich funktionieren können."
Ansprechpartnerin:
Katrin Nikolaus, stv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 108/21